Niederösterreich

5 Tote nach Käsegenuss! Ex-Firmenchef vor Gericht

Fünf Menschen waren nach dem Verzehr von Käse einer Käserei in NÖ gestorben. Der Firmenbetreiber soll am 15. Februar endlich sein Urteil erhalten.

5 Tote nach Käsegenuss! Ex-Firmenchef vor Gericht
Der Angeklagte im Jahr 2023 in Wr. Neustadt vor Gericht. 
Trimmel Sascha

Dem früheren Chef (39) eines inzwischen geschlossenen Käserei-Betriebes im Bezirk Neunkirchen wird grob fahrlässige Tötung in fünf Fällen und grob fahrlässige schwere Körperverletzung bzw. grob fahrlässige Körperverletzung in je drei Fällen angelastet.

Rückblick: Fünf Menschen waren nach dem Verzehr kontaminierter Produkte gestorben. Zwei Personen erlitten eine dauerhafte Hirnschädigung, drei weitere eine chronische Nierenschwäche, Lungenentzündungen oder ausgeprägte Schwächezustände. Eine Frau soll wegen einer Listeriose eine Frühgeburt erlitten haben. Das Baby musste künstlich beatmet werden und erlitt eine lebensbedrohende Sepsis.

Bei Prozessauftakt: "Nicht schuldig"

Der 39-jährige Ex-Firmenchef hatte sich beim Prozessauftakt im September 2023 nicht schuldig bekannt. Die Staatsanwältin hatte im Eröffnungplädoyer von einem "ganz besonders tragischen Fall", der fünf Menschenleben gekostet habe, sechs Personen seien teilweise schwer an der Gesundheit geschädigt worden, gesprochen. Der Ex-Firmenchef soll Hygienebestimmungen missachtet haben. Der 39-Jährige soll vom Lebensmittelinspektor aufgetragene Mängelbehebungen aus finanziellen und auch anderen Gründen nicht durchgeführt und Gerätschaften nicht in Stand gehalten haben.

Die Hygienemaßnahmen haben nicht gepasst
Staatsanwältin
in Wr. Neustadt im September 2023

Einer mehrmals vorgeschriebenen gründlicheren Reinigung des Produktionsbetriebs sei man beispielsweise "nur schleppend nachgekommen", sagte die Staatsanwältin. "Die Hygienemaßnahmen haben nicht gepasst", fasste sie zusammen.

Laut dem serbischstämmigen Ex-Chef habe es nie Hygieneprobleme gegeben. Beschwerden hätten nur die Gerätschaften betroffen. Und da die Maschinen aus dem Ausland kamen, war eine zeitgerechte Lösung nicht immer möglich. Nur soll bei einer Kontrolle 2021 Schwarzschimmelbildung an Wänden und ein "muffiger, dumpfer Geruch" festgestellt worden sein. Eine Angestellte soll von regelmäßigen "Rattenjagden" berichtet haben - der Chef will von dem nichts gewusst haben.

Urteil am 15. Februar geplant

Im neuen Jahr, am Dienstag, 9. Jänner, sollte der Prozess fortgesetzt werden. Aber Anfang Jänner 2024 musste die Verhandlung auf den 15. Februar 2024 verlegt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Akt.