Mängel nicht behoben

5 Kinder wegen Ekel-Döner im Spital – Wirtin verurteilt

Nach dem Konsum in einem Imbiss im Rheintal erlitten sechs Personen eine Lebensmittelvergiftung. Bei Kontrollen wurden massive Mängel gefunden.

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5 Kinder wegen Ekel-Döner im Spital – Wirtin verurteilt
Die Mängel wurden trotz Aufforderung nicht behoben. (Symbolbild)
Getty Images

Eine 33-Jährige betreibt mit ihrem Mann seit 2022 einen Take-away im schweizerischen Kanton St. Gallen, direkt an der Grenze zu Österreich. Die Frau ist die Wirtin des Imbisses und ist als verantwortliche Person gelistet. Geschäftsführer und Koch ist ihr Ehemann.

Eine Person, die im Take-away gegessen hatte, klagte im März nach dem Essen über Erbrechen und Durchfall. Nach der Erkrankungsmeldung beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) wurde am 15. März eine Lebensmittelkontrolle mit Probenentnahmen durchgeführt.

Imbiss zu besserer Hygienepraxis aufgefordert

Das Probenergebnis zeigte, dass zwei Proben massive Überschreitungen von Richtwerten aufweisen. In einer Probe Kebabfleisch konnten Staphylokokken-Enterotoxine nachgewiesen werden.

"Der Imbiss wurde aufgefordert, Maßnahmen zur besseren Hygienepraxis zu ergreifen", schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.

Fünf Kinder erlitten Lebensmittelvergiftung

Doch es blieb nicht bei einem Mal. Am Wochenende vom 16. und 17. März aßen zwei unabhängige Gruppen Kinder ebenfalls im Take-away. Auch die fünf Kinder erlitten eine Lebensmittelvergiftung und mussten sogar im Kinderspital St. Gallen behandelt werden.

Das Spital meldete die Vorfälle beim AVSV, worauf am 18. März eine erneute Kontrolle durchgeführt wurde. Das Probenergebnis zeigte, dass erneut zwei Proben massive Überschreitungen von Richtwerten aufwiesen. "In einer Kebabfleischprobe konnten wiederholt Staphylokokken-Enterotoxine nachgewiesen werden", so die Staatsanwaltschaft.

Mängel nicht behoben

Weiter wurden vom AVSV die Hygienepraxis im Umgang mit Lebensmitteln, die fehlende Datierung von Lebensmitteln sowie deren nicht nachvollziehbarer Rückverfolgbarkeit und die nicht korrekt erfassten Temperaturkontrollaufzeichnungen beanstandet.

Vier Tage später wurde erneut eine amtliche Inspektion zur Abklärung der Erkrankungsfälle durchgeführt. Die am 18. März beanstandeten Punkte der fehlenden Datierung der Lebensmittel sowie die Rückverfolgbarkeit und die Detailhygiene wurden laut Strafbefehl nicht behoben.

Gesundheit mehrerer Personen gefährdet

"Die Beschuldigte gefährdete durch die falsche Lagerung des Kebabfleisches die Gesundheit mehrere Personen, was durch pflichtwidrige Unvorsichtigkeit verursacht wurde", heißt es im Strafbefehl.

Unter Beachtung der ihr nach den Umständen gebotenen Vorsicht, insbesondere durch Überprüfung der Arbeitsweise ihres Mannes, hätte dies verhindert werden können. Bei der ersten Kontrolle sei auf die mangelnde Hygienepraxis aufmerksam gemacht worden. "Nichtsdestotrotz wurden die Mängel bis zur dritten Kontrolle nicht behoben, womit sie die aufgeführten Widerhandlungen zumindest in Kauf genommen hat", so die Staatsanwaltschaft.

Geldstrafe

Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach die 33-Jährige Mitte November des fahrlässigen gesundheitsgefährdenden Umgangs mit Lebensmitteln, des unerlaubten Umgangs mit Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen, sowie der Widerhandlung gegen die Vorschriften über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen schuldig.

Die Afghanin wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 130 Franken (total 5.200 Franken, also 5.578 Euro) verurteilt. Diese muss sie nur bezahlen, falls sie innert zwei Jahren erneut straffällig würde.

Fix bezahlen hingegen muss die Frau eine Strafe von umgerechnet 3.200 Euro sowie die Verfahrenskosten in der Höhe von weiteren 450 Franken (482 Euro). Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Nach dem Konsum von Essen in einem Imbiss im Kanton St. Gallen erlitten sechs Personen, darunter fünf Kinder, eine Lebensmittelvergiftung.
    • Trotz mehrfacher Kontrollen und Aufforderungen zur Verbesserung der Hygienepraxis wurden die Mängel nicht behoben, was zur Verurteilung der Betreiberin zu einer bedingten Geldstrafe und einer zusätzlichen Strafe führte.
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