OGH spricht Machtwort

4-Jährige stirbt wegen Hustensaft – 80.000 € für Mutter

Nach dem Todesfall eines Mädchens entschied der OGH nun zu Gunsten der Hinterblieben aus NÖ. Hersteller und Pharmakonzern müssen 80.000 € zahlen.

Newsdesk Heute
4-Jährige stirbt wegen Hustensaft – 80.000 € für Mutter
Das vierjährige Mädchen starb nach der Einnahme eines Hustensafts.
Getty Images/iStockphoto (Symbol)

In einer Nacht im Jänner 2015 starb ein kleines Mädchen (4) aus Kritzendorf (NÖ) im Schlaf. Die Mutter hatte dem verkühlten Kind einen vom Arzt verschriebenen, codeinhaltigen Hustensaft verabreicht und die Vierjährige ins Bett gebracht – am nächsten Morgen wachte die Kleine nicht wieder auf.

Die unglaubliche Tragödie war der Auslöser eines jahrelangen Rechtsstreits, der nun vom OGH endgültig beendet wurde: Laut Entscheids des Höchstgerichts stehen den Hinterbliebenen insgesamt 81.256 Euro zu, die Hersteller und Händler nun binnen 14 Tagen bezahlen müssen. Darin enthalten: Trauerschmerzensgeld für die vierköpfige Familie, Therapiekosten und Verdienstentgang der Mutter.

Bereits wenige Monate nach dem Tod des Mädchens war das Medikament für unter 12-Jährige verboten worden. "Ich wollte erreichen, dass es kein Kind mehr erwischt, aber es bringt mir meine Tochter nicht zurück", hatte die Alleinerzieherin damals den belastenden Gang vor Gericht erklärt – es hat sich gelohnt.

"Kein Geld der Welt kann das Leben des verstorbenen Kindes wieder zurückbringen", resümierte der erfolgreiche Rechtsanwalt Franz Kienesberger in"Heute". Besonders tragisch: Die Mutter werde weiter jeden Tag beim Anblick der Zwillingsschwester des verstorbenen Mädchens an den tragischen Tod ihres geliebten Kindes erinnert.

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    Fotos: Denise Auer; Bildmontage: Heute

    Auf den Punkt gebracht

    • Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Mutter eines vierjährigen Mädchens, das nach der Einnahme eines codeinhaltigen Hustensafts starb, eine Entschädigung von 80.000 Euro erhält
    • Der Hersteller und der Pharmakonzern müssen diese Summe innerhalb von 15 Tagen zahlen, wobei die Entschädigung Trauerschmerzensgeld, Therapiekosten und den Verdienstentgang der Mutter umfasst
    red
    Akt.
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