Niederösterreich
Polizist lief mit vier Hunden im Wald – alle Tiere tot
Drama um vier Hunde im Weinviertel: Zwei Polizeihunde und zwei private Hunde eines Polizistenpaares starben nach einer Joggingrunde.
Eine Tragödie um zwei Polizeidiensthunde und zwei private Hunde erschüttert die nö. Polizei und Tierfreunde: Denn der erfolgreiche Einbrecherschreck "Eden", ein zweiter Diensthund und zwei weitere Hunde sind tot. "Eden" gehörte einem Diensthundeführer Ende 30, der andere, dienstliche Vierbeiner seiner Kollegin und Partnerin.
Laufrunde an Hitzetag
Am 16. August soll der Diensthundeführer vom Stützpunkt Sankt Pölten mit den drei belgischen Malinois und einem Schäferhund joggen gewesen sein (Anm.: ihm gehörte Eden und ein Hund privat, ihr ein Diensthund sowie ein Wauzi privat). An jenem Dienstag hatte es im Weinviertel (Grenze Bezirk Hollabrunn/Mistelbach) über 30 Grad im Schatten. Nach der Laufrunde im Wald verfrachte das Herrchen die Tiere in seinen Bus und fuhr heim. Bereits zu Hause war einer der Vierbeiner in extrem schlechten Zustand, binnen kurzer Zeit verendeten alle vier Vierbeiner.
Alle vier Hunde sollen bei der Joggingrunde einen Beißkorb getragen haben, die Aufnahme von Gift kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dass der sehr erfahrene Hundeführer die Fellnasen zu lange im heißen Fahrzeug gelassen hatte, wollte man von Seiten der Polizei nicht kommentieren. Ein Insider dazu: "Nur zwei, drei Minuten bei 38 Grad Innentemperatur im Auto reichen aus - das geht leider ganz schnell."
Polizisten psychologisch betreut
Nun werden alle vier Hunde obduziert und das Landeskriminalamt Niederösterreich ermittelt. Es wurde Anzeige gegen unbekannte Täter wegen des Verdachtes der Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingebracht. Sollten sich Hinweise auf Gift erhärten, können die Fellnasen in einem Labor in München (D) weiter untersucht werden. "Die Frage ist halt, ob da nicht schon zu viel Zeit vergangen ist", so der Insider weiter.
Bis zur Klärung des Falles wird der Diensthundeführer sowie Kollegin zu keinen weiteren Einsätzen herangezogen, beide sind im Krankenstand, mussten auch psychologisch betreut werden. Es wurde aber keine dienstrechtliche Maßnahme herangezogen (es gilt die Unschuldsvermutung).