Coronavirus
"3G"-Verweigerern droht im Job die fristlose Kündigung
Die "3G"-Regel am Arbeitsplatz tritt am 1. November in Kraft. Verweigerer müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen – bis hin zur Kündigung.
Bereits ab 1. November 2021 gilt in Österreich die "3G"-Regel bei der Arbeit – also in etwa zwölf Tagen! Wenn am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es gemäß der 3. Corona-Maßnahmenverordnung künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis.
Dies gilt somit für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – z.B. im Büro oder in der Kantine –, nicht aber etwa für Lkw-Fahrerinnen, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: Wer in dieser Zeit in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis hat, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
(Geld-) Strafen und Kündigung
Personen, die einen 3G-Nachweis dauerhaft verweigern, müssen laut Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Neben saftigen (Geld-) Strafen von bis zu 500 Euro müssen "3G-Rebellen" dabei auch mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Zudem erklärte Arbeitsminister Kocher, dass es "stichprobenartige Kontrollen durch Arbeitgeber" geben soll. Die genaue Durchführung der Überprüfung eines 3G-Nachweises sei dabei dem Arbeitgeber bzw. Unternehmen selbst überlassen. Allerdings müssten Arbeitnehmer stets einen 3G-Nachweis dabei haben.
"Schutznetz gegen das Coronavirus"
Mit der Einführung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz sprach Gesundheitsminister Mückstein von einem weiteren "Schutznetz gegen das Coronavirus". "Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss", stellte Mückstein klar.