Coronavirus

3G im Job – wo es gilt und was dir an Strafen droht

Ab 1. November tritt in Österreich die 3G-Regel im Job in Kraft. AK-Jurist Philipp Brokes hat für "Heute" die relevantesten Fragen hierzu beantwortet.

Teilen
Ab dem 1. November 2021 gilt in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz.
Ab dem 1. November 2021 gilt in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz.
Bihlmayer, Michael / Action Press / picturedesk.com

In den vergangenen Wochen wurde hitzig darüber diskutiert, nun ist es so weit: Ab dem 1. November 2021 gilt in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz. In etwas weniger als zwei Wochen ist man dazu verpflichtet, gemäß der 3. Corona-Maßnahmenverordnung einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorzulegen, sofern am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.

"Übergangsfrist"

Dies gilt somit für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen, so also etwa im Büro, im Friseursalon oder in der Kantine. Bis einschließlich 14. November gilt aber noch eine Übergangsfrist: Wer in dieser Zeit in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis hat, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Doch was genau ändert sich ab November nun? Wer kontrolliert die Einhaltung der drei "G"s und kann der Arbeitgeber die per Gesetz verankerten Regeln eigentlich nachschärfen? Kann der Arbeitgeber angesichts der neuen Regelung dennoch auf eine Impfung beharren oder muss er das "G" für "getestet" akzeptieren? Diese und weitere Fragen beantwortete der AK-Jurist Philipp Brokes auf "Heute"-Anfrage. 

Hier nun alle relevanten Fakten im Überblick:

 Werde ich regelmäßig in der Arbeit kontrolliert?

AK-Jurist Brokes schilderte, dass der Arbeitgeber hierzu laut Verordnung nicht verpflichtet ist. Nachdem es der ausdrückliche Wunsch der Arbeitgeberseite war, zusätzliche bürokratische Hürden möglichst zu vermeiden, ist mit lückenlosen Kontrollen eher nicht zu rechnen. 

Laut Arbeitsminister Kocher soll es aber zumindest "stichprobenartige Kontrollen durch Arbeitgeber" geben. Die genaue Durchführung der Überprüfung eines 3G-Nachweises sei dabei dem Arbeitgeber bzw. Unternehmen selbst überlassen.

 Gibt es täglich Einlasskontrollen im Büro?

Nein, hier dürfte sich die Arbeitgeberseite wohl durchgesetzt haben. Denn kontrollieren muss der Arbeitgeber ungefähr so, wie im Handel die Maskenpflicht für Ungeimpfte kontrolliert wird: "rudimentär, stichprobenartig".

Den Arbeitgeber trifft in diesem Zusammenhang eher eine Aufklärungs- und Unterweisungspflicht als eine lückenlose Kontrollpflicht.

 Welche Ausweise/Dokumente muss ich mitführen?

Hier ändert sich nichts: Es gelten weiterhin Impfbestätigungen, gelbe Impfpässe, QR-Codes des "Grünen Passes", Testzertifikate, Genesungs- bzw. Quarantänenachweise und Antikörpertests.

 Wer behält das Auslaufen von Tests oder Genesungszertifikaten für jeden Mitarbeitenden im Auge?

Laut Brokes erfolgt dies in den meisten Betrieben über die Personalabteilung. "Je dezentraler die Betriebsstruktur, desto eher wird diese Aufgabe auf Abteilungs- oder Teamleiter delegiert werden." Wer also nicht regelmäßig gefragt werden möchte, kann der Personalabteilung das eigene Zertifikat auch unaufgefordert vorlegen, um für beide Seiten Klarheit zu schaffen.

Die Verpflichtung zur Übermittlung einer Kopie der Nachweise an den Arbeitgeber besteht allerdings nicht. Aus keiner Rechtsquelle lässt sich eine Verpflichtung zum Schicken eines Impfpasses ableiten.

 Drohen Firmen Strafen, wenn sie 3G nicht ordnungsgemäß kontrollieren?

Befolgt der Arbeitgeber nicht einmal die sehr mageren Mitwirkungspflichten, können bei gravierenden Verstößen Strafen von bis zu 3.600 Euro verhängt werden. Mehr dazu hier >>

 Kann ich zur 3. Impfung gezwungen werden?

Die Gültigkeitsdauer jeder Vollimmunisierung beträgt ein Jahr. Sollte nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer die 3G-Regel weiterhin in Kraft sein, besteht weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen Testung, Impfung oder Genesung.

Eine Verpflichtung zur dritten Impfung könnte der Arbeitgeber somit nicht durchsetzen.

 Ich bin ungeimpft – was ist, wenn ich einen aktuellen Test vergesse? Muss ich dann ins Home Office verbannt werden?

Rein rechtlich darf man ohne Nachweis den Arbeitsplatz gar nicht erst betreten. Hier empfiehlt der AK-Jurist eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber, um kein unentschuldigtes Fernbleiben zu riskieren.

Mangels Rechtsanspruchs auf Homeoffice müsste dieses gesondert (etwa für diesen einen Tag) vereinbart werden.

 Habe ich als Ungeimpfter ein Anrecht auf Homeoffice, weil mir das dauernde Testen zu beschwerlich ist?

Nein, man hat kein Anrecht darauf. Homeoffice ist und bleibt Vereinbarungssache. Weder kann ich einseitig in das Homeoffice geschickt werden, noch kann ich darauf bestehen, im Homeoffice arbeiten zu dürfen.

 Welchen Test müssen Ungeimpfte machen?

Aktuell sind sowohl Antigen- als auch PCR-Tests in der Verordnung vorgesehen. Das wird nun auch für den Arbeitsplatz gelten. Bekanntlich können einzelne Bundesländer hier auch schärfere Maßnahmen verhängen, wie es beispielsweise in Wien der Fall ist. 

 Wer bezahlt Ungeimpften die Tests?

Anders als in Italien oder Deutschland, bleibe die Tests vorerst in ganz Österreich kostenlos. ABER: Sollten sie irgendwann kostenpflichtig werden, müssten sie allerdings von den Betroffenen selbst bezahlt werden.

 Müssen Ungeimpfte die Tests in ihrer Freizeit durchführen?

Da es sich hierbei um eine Verordnung des Gesundheitsministers und nicht um eine reine Weisung des Arbeitgebers handelt, gelten Testzeiten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit.

 Müssen Ungeimpfte am Arbeitsplatz eine Maske tragen?

In der Regel nicht. Die Sozialpartner haben sich klar gegen eine zusätzliche Maskenpflicht für Ungeimpfte ausgesprochen. Ausnahmen bestehen lediglich bei Arbeiten mit vulnerablen Personengruppen (Spitäler, Pflegeheime). Dort gilt eine Maskenpflicht allerdings auch für Geimpfte.

 Ist ein gefälschter Test ein Kündigungsgrund?

"Aus meiner Sicht ließe dies sogar eine fristlose Entlassung rechtfertigen, von der strafrechtlichen Komponente (Urkundenfälschung) mal ganz abgesehen", erläutert Brokes die Rechtslage. 

 Darf mein Arbeitgeber selbst strengere Maßnahmen für Ungeimpfte festsetzen?

Das hängt vom finalen Wortlaut der Verordnung ab, der noch nicht vorliegt. Nachdem die Verordnung nunmehr alle denkbaren Arbeitsplätze ausdrücklich regelt, erscheinen darüber hinausgehende Maßnahmen in einzelnen Betrieben nicht realistisch.

"Ziel der 3G-Regel war immerhin ein Vereinheitlichen des kaum noch überschaubaren Wildwuchses an Einzelmaßnamen, den wir seit Sommerbeginn erleben."

 Die wohl spannendste Frage: Kann mein Arbeitgeber jetzt auf Impfung beharren oder muss er das "G" für "getestet" akzeptieren?

Solange die Gleichwertigkeit von Testung, Genesung und Impfung rechtlich verankert ist, ist die Einführung einer "1G"-Regel nicht denkbar. Dass die meisten Arbeitgeber an die Vornahme einer Impfung appellieren, überrascht hingegen nicht.

1/53
Gehe zur Galerie
    <strong>04.11.2014: Luxus durch 399-€-Parkstrafen – nun spricht Mastermind</strong>:&nbsp;Jener Wiener Jurist, der die Strafenfirma "Zupf di" erfand, soll von den Einnahmen aus Besitzstörungsklagen im Luxus leben – <a data-li-document-ref="120068653" href="https://www.heute.at/s/luxus-durch-399-parkstrafen-nun-spricht-mastermind-120068653">jetzt packt er aus</a>.
    04.11.2014: Luxus durch 399-€-Parkstrafen – nun spricht Mastermind: Jener Wiener Jurist, der die Strafenfirma "Zupf di" erfand, soll von den Einnahmen aus Besitzstörungsklagen im Luxus leben – jetzt packt er aus.
    privat