Coronavirus
3G am Arbeitsplatz bringt diese Falle für Genesene
Am Montag tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Doch für genesene Personen ist Vorsicht geboten. Denn eine wichtige Frist ist zu beachten.
Am 1.November startet die 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz. Wer von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, kann mit einem entsprechendem Nachweis nur für 180 Tage ab der Feststellung der Infektion die Firma betreten. Wer eine Infektion länger hinter sich hat, muss eines der beiden anderen zwei Gs nachweisen.
Um der 3G-Verordnung zu entsprechen müssen die Betroffenen also entweder einen Impfnachweis erbringen, einen negativen Test oder eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper vorweisen können.
Impfung, Test oder Antikörper
"Wenn eine Genesung also mehr als 180 Tage zurückliegt, liegt kein gültiger 3G-Nachweis vor", führt das Gesundheitsministerium aus. Unklar bleibt weiterhin, in welchem Ausmaß die Kontrollen über die neue Regelung stattfinden werden. Laut Gesundheitsministerium sind "beide Seiten", also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die Einhaltung der neuen Verordnung verantwortlich.
Wer keinen gültigen 3G-Nachweis hat, darf die Firma ab 1. November nicht mehr betreten. Denn die im Vorfeld angekündigte Übergangsfrist bis zum 14. November kommt im Verordnungstext nicht vor.