Coronavirus

3G am Arbeitsplatz ab heute in Kraft

Ab heute musst du in der Arbeit einen 3G-Nachweis vorlegen können. Bis zum 14. November gilt aber noch eine Übergangsregelung.

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Die 3G-Regel im Job tritt heute in Kraf.
Die 3G-Regel im Job tritt heute in Kraf.
istock/picturedesk

Die Corona-Lage in Österreich spitzt sich wieder zu. In den vergangen Tagen wurden wurden extrem hohe Neuinfektionszahlen verzeichnet. Die Woche ging mit 5.684 Neuinfektionen und 12 Todesfällen am Sonntag zu Ende.

Im Kampf gegen die anhaltend hohen Corona-Zahlen tritt mit heutigem 1. November die kürzlich beschlossene 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Alle Personen, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, müssen genesen, geimpft oder getestet sein.

Übergangsfrist

Bis zum 14. November gibt es aber eine "Sonderregelung": die Übergangsfrist. Bis zu diesem Stichtag können all jene Personen, die am Arbeitsplatz keinen 3G-Nachweis vorweisen können, eine FFP2-Maske stattdessen tragen – und zwar durchgehend.

 Ab dem 15. November ist der entsprechende Nachweis dann aber verpflichtend.

Außerdem tritt ab diesem Tag auch eine Änderung hinsichtlich der testnachweise in Kraft: Wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) zuletzt verkündete, werden ab diesem Tag keine Antigen-Tests mehr akzeptiert. Nicht genesene bzw. nicht geimpfte Personen müssen dann einen aktuellen negativen PCR-Test mitführen, es herrscht also eine 2,5G-Regel. Mehr dazu hier >>

Kontrollen & Strafen

Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Regel am Arbeitsort nur stichprobenartig überprüfen. Bei Verstößen drohen Strafen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Erstere müssen dann bis zu 500 Euro zahlen, im Falle der Arbeitgeber sind es sogar bis zu 3.600 Euro.

PCR-Tests im Handel

Angesichts des dadurch wohl steigenden Bedarfs an PCR-Tests, werden jene demnächst im gesamten Handel ausgegeben. Dies bestätigte Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck (ÖVP) am Samstag gegenüber der APA. Ihr Ministerium habe – in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium – eine entsprechende Änderung der sogenannten Freien Medizinprodukte-Verordnung veranlasst. 

"Zur Eindämmung der Covid-Verbreitung und um Infektionsketten rasch zu durchbrechen, ist neben der Impfung ein möglichst niederschwelliges Testangebot entscheidend", heißt es aus ihrem Ministerium. Künftig wird daher die Ausgabe von PCR-Gurgeltests im gesamten allgemeinen Handel ermöglicht. Die Details dazu hier >>

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com