Coronavirus

366 Corona-Neuinfektionen nur Stunden vor Lockerung

Um Mitternacht fallen wieder reihenweise Corona-Einschränkungen. Nur Stunden zuvor melden die Gesundheitsbehörden 366 Corona-Neuinfektionen.

Rene Findenig
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Corona-Patienten und -Medizinpersonal auf einer Intensivstation eines Spitals.
Corona-Patienten und -Medizinpersonal auf einer Intensivstation eines Spitals.
Waltraud Grubitzsch / dpa / picturedesk.com

Österreich sperrt in wenigen Stunden weiter auf – und tut dies mit im Vorfeld 366 Corona-Neuinfektionen, die die Gesundheitsbehörden des Landes am Mittwoch bekannt geben. Außerdem werden 3 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Zum Vergleich: Am Mittwoch vor einer Woche, dem 02. Juni 2021, wurden 400 Neuinfektionen und sechs Tote österreichweit gezählt. Damit sinken die Zahlen im Wochenvergleich weiter.

Die Zahl der Neuinfektionen seither im Wochenverlauf: 400, 282, 333, 271 und 362 sowie 279 und 243 Neuinfektionen. Auch die 7-Tages-Inzidenz sinkt immer weiter und hielt zuletzt bei 27,2 – sowie in allen Bundesländern unter 50. Am Freitag und am Sonntag gab es gar jeweils ein kleines Corona-Wunder: Als erstes Bundesland Österreichs meldete das Burgenland an diesen beiden Tagen keine einzige neue Corona-Infektion. Auch Todesfall gab es zumindest teilweise keinen. 

Neuinfektionen in den Bundesländern

Bisher gab es in Österreich seit Ausbruch der Corona-Pandemie 647.688 positive Corona-Testergebnisse. Mit heutigem Stand (9. Juni 2021, 9:30 Uhr) sind österreichweit 10.650 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 632.188 wieder genesen. Derzeit befinden sich 376 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung. Davon werden 124 auf Intensivstationen betreut. Die Neuinfektionen in den BUndesländern:

Burgenland: 8
Kärnten: 14
Niederösterreich: 97
Oberösterreich: 50
Salzburg: 3
Steiermark: 24
Tirol: 28
Vorarlberg: 39
Wien: 103

Lockerungen starten um Mitternacht

An den Öffnungsschritten hält die Bundesregierung aufgrund der weiter niedrigen Zahlen jedenfalls fest, sie starten um Mitternacht. Kürzlich ist dazu auch die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung aus dem Gesundheitsministerium erschienen. Bereits zuvor gelockert wurden Marktregeln: So braucht es auf Gelegenheitsmärkten, auf denen lediglich Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden, keine 3G-Pflicht und auch keine Kontaktdatenerhebung.

Die weiteren Lockerungsschritte erfolgen um Mitternacht. Allgemein wird der bisher gültige Mindestabstand von zwei auf einen Meter gesenkt. Das ermöglicht es auch, dass die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde im Handel von 20 auf 10 gesenkt werden können, was für Sport, Handel und Museen gilt. Und, einer der größten Punkte: Die Maskenpflicht outdoor entfällt! Doch wie der Blick in die Details der Verordnung zeigt, stimmt das so nicht ganz. Denn die Maskenpflicht im Freien bleibt mancherorts doch erhalten. Das nämlich in der Gastronomie. "Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien", heißt es bei den Gastro-Regeln in der Verordnung.

Maskenpflicht bei Treffen ab 8 Personen

Außerdem ab 10. Juni neu in der Gastronomie: Die Sperrstunde wird von derzeit 22 Uhr auf 24 Uhr ausgeweitet, Indoor sind maximal 8 Erwachsene und outdoor maximal 16 Erwachsene pro Tisch erlaubt – plus jeweils betreuungspflichtige Kinder pro Tisch. In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden, heißt es weiter. In der Kultur gilt die Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75 Prozent. Und außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie betreute Ferienlager dürfen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 stattfinden.

Erleichtert werden auch Zusammenkünfte. Indoor dürfen sich bis zu acht Personen plus Kinder treffen, im Freien bis zu 16 Personen plus Kinder. Doch auch hier gibt es noch eine Maskenpflicht, nämlich ebenso wie eine Abstandspflicht bei Treffen ab acht Personen. Eine Anzeigepflicht gibt es nun ab 17 Personen. Und: Bei Seil- und Zahnradbahnen gilt eine Anhebung auf maximal 75 Prozent der Auslastung. Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben; ein 3-G-Nachweis ist erforderlich.

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