Vorsicht beim Keks-Verkauf
3.600 Euro Strafe für selbstgemachte Weihnachtskekse
Selbstgebackene Kekse auf Social Media anzubieten, kann zu hohen Strafen führen. "Heute" weiß, worauf du achten musst.
Sie gehören zur Weihnachtszeit, wie Punschstände, Adventmärkte und stimmungsvolle Dekorationen: Selbstgebackene Kekse sind eine liebgewonnene Tradition, die aus der Adventzeit nicht wegzudenken sind.
Pünktlich mit dem Start der Weihnachtszeit häufen sich dann auch Social Media Postings, in denen Back-Freudige ihre Weihnachtsbäckerei zum Verkauf anbieten.
Während sich die Einen dadurch etwas dazuverdienen wollen, freuen sich die Anderen, nicht selbst backen zu müssen und dennoch auf Fertigware aus dem Supermarkt verzichten zu können.
Doch dabei ist Vorsicht geboten! Denn nicht alle Verkäufe des beliebten kleinen Gebäcks sind zulässig, wie die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) auf "Heute"-Anfrage erklärt.
Haushaltsübliche Mengen
Das Backen von Weihnachtskeksen gehöre laut WKNÖ zu unseren liebgewonnenen Adventtraditionen, die niemand antasten wolle. "Auch das vereinzelte Verkaufen dieser Kekse ist und soll möglich sein, wie es gesetzlich durch die sogenannte 'Häusliche Nebenbeschäftigung' geregelt ist".
Demnach ist ein Verkauf von Weihnachtskeksen in haushaltsüblichen Mengen und ohne Anschaffung etwaiger Spezialgeräte zulässig.
"Allerdings ist hier mittlerweile ein Wildwuchs eingetreten, der in vielen Fällen diese häusliche Nebenbeschäftigung bei Weitem übersteigt", sagt Thomas Hagmann Landesinnungsmeister des NÖ Lebensmittelgewerbes.
So kann etwa das Anbieten der Kekse via Social Media wie beispielsweise Facebook als Webshop gewertet werden – "und dann wird’s gewerberechtlich kritisch", warnt Peter Kubanek Chefjurist der WKNÖ.
Haftbar für gesundheitliche Folgen
Die Wirtschaftskammer betont außerdem: "Sobald ich Lebensmittel in den Verkehr bringe, bin ich dafür vollkommen haftbar, wenn es gesundheitsschädliche Folgen gibt, etwa durch Salmonellen oder Verunreinigungen".
„Ein kleiner Keks kann große Konsequenzen haben.“
Wer also Weihnachtskekse zum Verkauf anbiete, müsse sorgfältig auf die Backhygiene achten. Sollte jemand Schäden durch den Verzehr der verkauften Weihnachtsbäckerei davontragen, ist man ausnahmslos immer haftbar. "Ein kleiner Keks kann große Konsequenzen haben", so Hagmann.
Strafen bis zu 3.600 Euro
Auch, wer seine Kekse gleich auf unterschiedlichen Weihnachtsmärkten anbietet, falle wohl nicht mehr unter die "Häusliche Nebenbeschäftigung", sondern benötige eine entsprechende gewerberechtliche Zulassung.
Verletzungen der Gewerbeordnung können in diesem Fall mit Strafen von bis zu 3.600 Euro belegt werden.
Auch sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Regelungen müssen beim Verkauf von selbst gemachten Keksen beachtet werden. So dürfen Erwerbstätige nur rund 60 Euro im Monat – 730 Euro im Jahr – steuerfrei dazuverdienen. Sind die Einkünfte höher, schlägt das Finanzamt zu.
Anzeigen kommen aus direktem Umfeld
"Tatsache ist, dass es gar nicht so wenige Fälle gibt, wo Menschen, die mit ihren Keksen oder auch Torten die häusliche Nebenbeschäftigung bei weitem überschreiten, angezeigt werden", so Hagmann. Die meisten Anzeigen kämen dabei übrigens aus dem persönlichen oder örtlichen Umfeld der Hobby-Bäcker.
"Selbstgemachte Weihnachtskekse gehören in unseren Familien zu Weihnachten einfach dazu. Das ist eine wunderbare Tradition, die wir unbedingt bewahren wollen", betont Hagmann.
"Wenn mit dem Backen aber ohne entsprechende Berechtigung einfach Geld gemacht und das Gewerberecht ausgehebelt wird, dann ist das kein Kavaliersdelikt".
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Auf den Punkt gebracht
- Der Verkauf von selbstgebackenen Weihnachtskeksen über Social Media kann zu hohen Strafen führen, da dies oft als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird.
- Die Wirtschaftskammer Niederösterreich warnt, dass bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung Strafen bis zu 3.600 Euro drohen und auch haftungsrechtliche sowie steuerliche Vorschriften beachtet werden müssen.