Vorsicht beim Keks-Verkauf

3.600 Euro Strafe für selbstgemachte Weihnachtskekse

Selbstgebackene Kekse auf Social Media anzubieten, kann zu hohen Strafen führen. "Heute" weiß, worauf du achten musst.

Sarah Marie Piskur
3.600 Euro Strafe für selbstgemachte Weihnachtskekse
Selbstgebackene Kekse gehören einfach zur Weihnachtszeit dazu. Doch wer sie verkaufen möchte, sollte aufpassen.
Getty Images (Symbolbild)

Sie gehören zur Weihnachtszeit, wie Punschstände, Adventmärkte und stimmungsvolle Dekorationen: Selbstgebackene Kekse sind eine liebgewonnene Tradition, die aus der Adventzeit nicht wegzudenken sind.

Pünktlich mit dem Start der Weihnachtszeit häufen sich dann auch Social Media Postings, in denen Back-Freudige ihre Weihnachtsbäckerei zum Verkauf anbieten.

Während sich die Einen dadurch etwas dazuverdienen wollen, freuen sich die Anderen, nicht selbst backen zu müssen und dennoch auf Fertigware aus dem Supermarkt verzichten zu können.

Doch dabei ist Vorsicht geboten! Denn nicht alle Verkäufe des beliebten kleinen Gebäcks sind zulässig, wie die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) auf "Heute"-Anfrage erklärt.

Haushaltsübliche Mengen

Das Backen von Weihnachtskeksen gehöre laut WKNÖ zu unseren liebgewonnenen Adventtraditionen, die niemand antasten wolle. "Auch das vereinzelte Verkaufen dieser Kekse ist und soll möglich sein, wie es gesetzlich durch die sogenannte 'Häusliche Nebenbeschäftigung' geregelt ist".

Demnach ist ein Verkauf von Weihnachtskeksen in haushaltsüblichen Mengen und ohne Anschaffung etwaiger Spezialgeräte zulässig.

"Allerdings ist hier mittlerweile ein Wildwuchs eingetreten, der in vielen Fällen diese häusliche Nebenbeschäftigung bei Weitem übersteigt", sagt Thomas Hagmann Landesinnungsmeister des NÖ Lebensmittelgewerbes.

So kann etwa das Anbieten der Kekse via Social Media wie beispielsweise Facebook als Webshop gewertet werden – "und dann wird’s gewerberechtlich kritisch", warnt Peter Kubanek Chefjurist der WKNÖ.

Haftbar für gesundheitliche Folgen

Die Wirtschaftskammer betont außerdem: "Sobald ich Lebensmittel in den Verkehr bringe, bin ich dafür vollkommen haftbar, wenn es gesundheitsschädliche Folgen gibt, etwa durch Salmonellen oder Verunreinigungen".

Ein kleiner Keks kann große Konsequenzen haben.
Thomas Hagmann
Landesinnungsmeister des NÖ Lebensmittelgewerbes

Wer also Weihnachtskekse zum Verkauf anbiete, müsse sorgfältig auf die Backhygiene achten. Sollte jemand Schäden durch den Verzehr der verkauften Weihnachtsbäckerei davontragen, ist man ausnahmslos immer haftbar. "Ein kleiner Keks kann große Konsequenzen haben", so Hagmann.

Strafen bis zu 3.600 Euro

Auch, wer seine Kekse gleich auf unterschiedlichen Weihnachtsmärkten anbietet, falle wohl nicht mehr unter die "Häusliche Nebenbeschäftigung", sondern benötige eine entsprechende gewerberechtliche Zulassung.

Verletzungen der Gewerbeordnung können in diesem Fall mit Strafen von bis zu 3.600 Euro belegt werden.

Auch sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Regelungen müssen beim Verkauf von selbst gemachten Keksen beachtet werden. So dürfen Erwerbstätige nur rund 60 Euro im Monat – 730 Euro im Jahr – steuerfrei dazuverdienen. Sind die Einkünfte höher, schlägt das Finanzamt zu.

Erzähle uns deine Story!
Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig!
Mail an uns

Anzeigen kommen aus direktem Umfeld

"Tatsache ist, dass es gar nicht so wenige Fälle gibt, wo Menschen, die mit ihren Keksen oder auch Torten die häusliche Nebenbeschäftigung bei weitem überschreiten, angezeigt werden", so Hagmann. Die meisten Anzeigen kämen dabei übrigens aus dem persönlichen oder örtlichen Umfeld der Hobby-Bäcker.

"Selbstgemachte Weihnachtskekse gehören in unseren Familien zu Weihnachten einfach dazu. Das ist eine wunderbare Tradition, die wir unbedingt bewahren wollen", betont Hagmann.

"Wenn mit dem Backen aber ohne entsprechende Berechtigung einfach Geld gemacht und das Gewerberecht ausgehebelt wird, dann ist das kein Kavaliersdelikt".

1/51
Gehe zur Galerie
    <strong>20.11.2024: U-Bahn abgefackelt! U1 muss nun tagelang geteilt werden.</strong> Am Dienstag brannte eine U-Bahn zwischen zwei Stationen aus, die Feuerwehr schwärmte umgehend aus. Der Brand zwingt tausende Fahrgäste, umzusteigen. <strong><a data-li-document-ref="120073433" href="https://www.heute.at/s/u-bahn-abgefackelt-u1-muss-nun-tagelang-geteilt-werden-120073433">Weiterlesen &gt;&gt;</a></strong>
    20.11.2024: U-Bahn abgefackelt! U1 muss nun tagelang geteilt werden. Am Dienstag brannte eine U-Bahn zwischen zwei Stationen aus, die Feuerwehr schwärmte umgehend aus. Der Brand zwingt tausende Fahrgäste, umzusteigen. Weiterlesen >>
    Leserreporter

    Derzeit im Fokus der Userinnen und User von Heute.at im Ressort "Österreich" ist die aktuell meistgelesene Story "". Für eine kontroverse Debatte sorgt auch die Geschichte "". Ist dir etwas aufgefallen oder hast du einen Input für uns, dann schreib uns ein Mail.

    Auf den Punkt gebracht

    • Der Verkauf von selbstgebackenen Weihnachtskeksen über Social Media kann zu hohen Strafen führen, da dies oft als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird.
    • Die Wirtschaftskammer Niederösterreich warnt, dass bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung Strafen bis zu 3.600 Euro drohen und auch haftungsrechtliche sowie steuerliche Vorschriften beachtet werden müssen.
    SaPi
    Akt.