Coronavirus
Impfpflicht fix ab 18 – automatische Strafen kommen
Die Regierung macht Ernst und legt den Entwurf zur kommenden Impfpflicht vor. Neu sind dabei drei Phasen. "Heute" zeigt dir, was dir dabei blüht.
Der am Sonntag präsentierte Entwurf zur Impfpflicht hat neuen Zündstoff parat: Anders als zuvor angedacht soll die Impfpflicht ab Februar nicht für alle Menschen ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Österreich gelten, sondern erst ab 18 Jahren. Außerdem gibt es Änderungen bei den Ausnahmen für Schwangere, Genesene für einen Zeitraum bis sechs Monaten und alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können: Eine Ausnahme darf nicht jeder Arzt ausstellen.
Künftig dürfen nur Amtsärzte und Epidemieärzte eine solche Ausnahme bestätigen und attestieren, außerdem einige "fachlich geeignete" Ambulanzen von Krankenanstalten, aber nur für ihre Patienten. Wer aus dieser "Auswahl" dennoch falsche Atteste ausstellt, bekommt Strafen bis zu 7.200 Euro. Knallhart wird auch reagiert, wenn der Ausnahmegrund wegfällt, man beispielsweise 18 Jahre alt wird oder nicht mehr schwanger ist: Bis spätestens zum Folgemonat des Ausnahmegrundes endet dann der Ausnahmegrund und man fällt ebenso in die Impfpflicht.
Eingangs-, Kontroll- und Notfallphase
Die Impfpflicht selbst ist auf drei Phasen ausgelegt. Anfang Februar startet Phase 1, in dieser "Eingangsphase" wird bis 15. März heder Haushalt schriftlich über die Impfung und die Impfpflicht informiert. Bereits einen Tag später, am 16. März, startet die "Kontrollphase", in der die Impfpflicht zum Kontrolldelikt wird. Ab 16. März wird man dabei angezeigt, wenn man ungeimpft und ohne Ausnahmegrund in eine Kontrolle gerät – Geldstrafe für die Betroffenen inklusive.
Phase 3 kann als eine Art "Notfallphase" bezeichnet werden, bei der heute noch unklar ist, ob sie überhaupt kommen wird – sie ist angedacht, wenn es "epidemiologisch notwendig", also Infektionszahlen und Patientenzahlen massiv steigen und eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. In dieser Phase werden Impftermine und Strafen automatisiert: Ungeimpfte bekommen fixe Impftermine vorgegeben – kommen sie diesen nicht nach, gibt es automatisch Impfstrafverfügungen.
Auch ohne Impfpflicht wird es nun eng
Gestraft wird in Phase 2 bis zu vier Mal im Jahr von je 600 Euro (im Schnellverfahren) bis hin zu 3.600 Euro (im ordentlichen Verfahren), in Phase 3 würde das System auf zweimalige Strafen pro Jahr umgestellt, die dann aber flächendeckend alle Ungeimpften treffen würden. Ausnahme: Wer einen Strafbefehl erhält, kann eine Strafe noch vermeiden, imdem er ider sie sich impfen lässt – allerdings nur solange das Verfahren läuft. Theoretisch entkommt man der Impfpflicht also noch bis zum 15. März – in der Praxis wird es aber schon jetzt immer enger für jene, die sich nicht impfen lassen wollen.
Immer mehr Betriebe, Arbeitgeber und Veranstaltungsstätten stellen auf 2G-Modelle um. Außerdem befinden sich Ungeimpfte weiter im Lockdown und sind von großen Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Lokalbesuche, Einkaufstouren im nicht-lebensnotwenigen Handel und der Besuch von veranstaltungen sind für sie tabu – und bleiben es wohl auch noch viele Monate – die Regierung will jedenfalls den Lockdown für Ungeimpfte trotz Impfpflicht weiterführen.