Politik

3-G an allen Arbeitsplätzen bereits in Verhandlung

Gewerkschaftsbund und Gesundheitsministerium führen bereits Gespräche über eine österreichweite 3-G-Regel am Arbeitsplatz – nicht nur im Büro.

Leo Stempfl
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In ganz Österreich könnte am Arbeitsplatz bald 3-G-Pflicht herrschen. (Symbolbild)
In ganz Österreich könnte am Arbeitsplatz bald 3-G-Pflicht herrschen. (Symbolbild)
Lapresse / Action Press / picturedesk.com

Anfangs von SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner gefordert, nun in der Bundeshauptstadt Wien bereits in Planung: Die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Am Ende einer Pressekonferenz, im Rahmen derer Bürgermeister Michael Ludwig die strengeren Regeln in Wien ab 1. Oktober verkündete ("Heute" berichtete), stieg er aber auf die Bremse.

Diese Corona-Regeln könne nur der Bund umsetzen, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein müsse rasch handeln. "Noch besser wäre eine 2,5-G-Regel", so Ludwig.

Nun wird diese Maßnahme ernsthaft auf Bundesebene diskutiert. Wie der Gewerkschaftsbund gegenüber der "APA" erklärte, werden aktuell Gespräche mit den Sozialpartnern geführt. "Wir stehen diesem Vorhaben positiv gegenüber", heißt es demnach.

Gesundheitsministerium begrüßt Vorschlag

Ähnlich sieht es das Gesundheitsministerium: Das übergeordnete Ziel ist die Erhöhung der Impfquote, "es ist daher gut, dass sich die Sozialpartner auf eine Lösung verständigen wollen. Die Intensivstationen bestmöglich zu entlasten, ist die wichtigste Aufgabe des Pandemiemanagements. Deshalb muss die Impfquote erhöht werden, und deshalb müssen Ungeimpfte geschützt werden, damit sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig anstecken."

Sogar die Wirtschaftskammer, ideologisch meist entgegen der Positionen von Grünen und Gewerkschaft positioniert, lehnt das Vorhaben nicht dezidiert ab. Man verwies laut "APA" auf ähnliche Modelle in Nachbarländern wie Italien, wo solch eine 3-G-Regel am Arbeitsplatz Mitte Oktober in Kraft tritt.

"Es gibt international Modelle, wo 3-G bzw. ähnliche Regelungen am Arbeitsplatz zur Anwendung kommen. Auf Expertenebene werden unter Einbindung der Sozialpartner die Praxistauglichkeit und der Nutzen solcher Modelle evaluiert." Nun müsse nur noch geklärt werden, ob das Gesundheits- oder Arbeitsministerium für die Gesetzesgrundlage zuständig ist.