Coronavirus

Wiener Corona-Regeln bringen Lockerungen für Ungeimpfte

Jetzt ist es fix: In Wien fällt am Samstag die 2G-Regel in der Gastronomie sowie in Diskotheken und Clubs.

Heute Redaktion
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Für den Discobesuch in Wien braucht es nun keinen 2G-Nachweis mehr, gleiches gilt für Restaurants und Bars.
Für den Discobesuch in Wien braucht es nun keinen 2G-Nachweis mehr, gleiches gilt für Restaurants und Bars.
Sabine Hertel

Am Gründonnerstag trat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vor die Presse und informierte die Österreicherinnen und Österreicher über die neuen Corona-Regeln. Unmittelbar danach gab Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker die etwas strengeren Regeln für die Hauptstadt bekannt.

Auch Ungeimpfte haben wieder Zutritt

So fällt ab Samstag die Maskenpflicht weitgehend. Nur in Öffis, im Gesundheitswesen, in Kirchen oder in Supermärkten und Apotheken bleibt diese Regelung aufrecht. Der Grüne Pass wird auf ein Jahr nach der dritten Impfung verlängert. Die 3G-Regel wird ebenfalls abgeschafft, außer für Krankenhausbesuche.

Auch die Bundeshauptstadt Wien zieht diesmal großteils bei den Lockerungen mit. Nur bei Besuchen im Krankenhaus werden die strengeren Regeln beibehalten. So müssen etwa Besucher im Krankenhaus weiterhin einen negativen PCR-Test erbringen.

In den meisten anderen Bereichen werden die Regelungen der Bundesverordnung übernommen: Das heißt 2G und 2G+ in der Gastronomie bzw. Nachtgastronomie und in Sportstätten entfällt nun auch in Wien. Die Maskenpflicht im Restaurant beim Betreten ist ebenfalls Geschichte.

Corona-Beauftragter für Events

Beim Disco-Besuch wird kein Nachweis mehr benötigt. Auch Ungeimpfte dürfen nun also wieder feiern und tanzen. Doch nicht nur für Nachtschwärmer und Event-Fans selbst ändern sich die Regeln. Für Veranstalter kommt laut der neuen Corona-Verordnung auch eine Regel hinzu.

"Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen", heißt es dazu in der neuen Corona-Verordnung.

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