Coronavirus
279 Corona-Infektionen zu Beginn der Lockerungs-Woche
Am 10. Juni sperrt Österreich weiter auf. Zum Start der Lockerungswoche melden die Behörden am Montag 279 Corona-Neuinfektionen und 1 Todesfall.
Gastwirte dürfen wieder mehr Kunden empfangen, die 3G-Regeln tritt bei der Einreise in Kraft, Veranstaltungen gibt es für bis zu 3.000 Personen und auch privat gibt es weniger Hürden für die EM-Fußball-Party im Garten oder in der Wohnung. All diese Lockerungen und mehr (siehe Grafik unten) sind für den 10. Juni angekündigt. Zum Start der Lockerungswoche melden die Gesundheitsbehörden des Landes am Montag 279 Corona-Neuinfektionen und einen Todesfall in Österreich.
146 auf Corona-Intensivstationen
Bisher gab es in Österreich seit Ausbruch der Corona-Pandemie 647.079 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (7. Juni 2021, 9:30 Uhr) sind österreichweit 10.640 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben (einer mehr als am Sonntag) und 631.294 wieder genesen. Derzeit befinden sich 416 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung. Davon werden 146 auf Intensivstationen betreut.
Neuinfektionen in den Bundesländern
Burgenland: 7
Kärnten: 20
Niederösterreich: 33
Oberösterreich: 35
Salzburg: 1
Steiermark: 42
Tirol: 48
Vorarlberg: 16
Wien: 77
Doppel-Coronawunder im Burgenland
Zum Vergleich: Am Montag vor einer Woche, dem 31. Mai 2021, wurden 229 Neuinfektionen österreichweit gezählt. Die Zahl der Neuinfektionen seither im Wochenverlauf: 337, 400, 282, 333, 271 und 362 Neuinfektionen. Am Freitag und am Sonntag gab es gar jeweils ein kleines Corona-Wunder: Als erstes Bundesland Österreichs meldete das Burgenland an diesen beiden Tagen keine einzige neue Corona-Infektion. Auch Todesfall gab es zumindest teilweise keinen.
Der Plan für die Lockerungen liegt vor
An den Öffnungsschritten hält die Bundesregierung aufgrund der weiter niedrigen Zahlen jedenfalls fest. Kürzlich ist dazu auch die 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung aus dem Gesundheitsministerium erschienen. Sie sieht die ersten Lockerungen bereits ab sofort vor: So braucht es auf Gelegenheitsmärkten, auf denen lediglich Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden, keine 3G-Pflicht und auch keine Kontaktdatenerhebung.
Maske bleibt teilweise weiter erhalten
Die weiteren Lockerungsschritte erfolgen dann wie angekündigt am 10. Juni 2021. Allgemein wird der bisher gültige Mindestabstand von zwei auf einen Meter gesenkt. Das ermöglicht es auch, dass die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde im Handel von 20 auf 10 gesenkt werden können, was für Sport, Handel und Museen gilt. Und, einer der größten Punkte: Die Maskenpflicht outdoor entfällt! Doch wie der Blick in die Details der Verordnung zeigt, stimmt das so nicht ganz. Denn die Maskenpflicht im Freien bleibt mancherorts doch erhalten. Das nämlich in der Gastronomie. "Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien", heißt es bei den Gastro-Regeln in der Verordnung.
Mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen
Außerdem ab 10. Juni neu in der Gastronomie: Die Sperrstunde wird von derzeit 22 Uhr auf 24 Uhr ausgeweitet, Indoor sind maximal 8 Erwachsene und outdoor maximal 16 Erwachsene pro Tisch erlaubt – plus jeweils betreuungspflichtige Kinder pro Tisch. In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden, heißt es weiter. In der Kultur gilt die Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75 Prozent. Und außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie betreute Ferienlager dürfen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 stattfinden.
Maskenpflicht bei Treffen ab 8 Personen
Erleichtert werden auch Zusammenkünfte. Indoor dürfen sich bis zu acht Personen plus Kinder treffen, im Freien bis zu 16 Personen plus Kinder. Doch auch hier gibt es noch eine Maskenpflicht, nämlich ebenso wie eine Abstandspflicht bei Treffen ab acht Personen. Eine Anzeigepflicht gibt es nun ab 17 Personen. Und: Bei Seil- und Zahnradbahnen gilt eine Anhebung auf maximal 75 Prozent der Auslastung. Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben; ein 3-G-Nachweis ist erforderlich.