Österreich
Studentinnen müssen trotz Tickets 270 € Strafe zahlen
Zwei Studentinnen aus Ungarn kauften in Baden (NÖ) beim Ticket-Automaten falsche Fahrkarten nach Wien. Nun sollen sie dafür eine satte Strafe zahlen.
Der letzte Besuch bei ihren Großeltern wird nun teuer für Maria P. (Name geändert). Die 18-Jährige kam Ende August mit einer Freundin von Ungarn nach Baden (NÖ). Die beiden Studentinnen wollten einen Ausflug nach Wien machen und sich dabei auch eine Ausstellung in der Albertina anschauen.
"Keine Freude mit Ausländern"
Der Schalter am Bahnhof war nicht besetzt, deshalb kauften die beiden ihre Zug-Tickets direkt beim Automaten. Da die Ungarinnen aber weder Deutsch, noch ausreichend Englisch sprechen, wählten sie die falschen Karten aus: Standard-Tickets mit Vorteilscard-Ermäßigung – sie besaßen jedoch keine Vorteilscard. "Im Zug wurden sie deshalb von einer Kontrolleurin angepöbelt. Die dürfte keine Freude mit Ausländern haben", ärgert sich Marias Großvater Wolfgang T. aus Niederösterreich im "Heute"-Gespräch.
Die 18-Jährigen wurden gleich im Zug von der Schaffnerin zu einer Strafe verdonnert. "Es ist eine Nachzahlungs-Aufforderung von 270 Euro. Das übersteigt die finanziellen Möglichkeiten meiner Enkelin und ihrer Freundin bei Weitem", ist der Pensionist erbost. Als er am Telefon mit der Zug-Angestellten sprechen wollte, um den Fall zu erklären, lehnte diese ab.
"Kein gültiges Ticket"
Wolfgang T. wandte sich umgehend an die Bahn: "Ich habe mich schriftlich über den Umgangston dieser rüden Frau und auch über die Art der Abwicklung so einer Kleinigkeit beschwert. Als Antwort bekam ich ein Schriftstück, dass alles korrekt abgelaufen sei. Ist es aber nicht."
Die ÖBB argumentierte gegenüber dem Niederösterreicher streng nach den Regeln: "An einem Bahnhof/einer Station mit Ticketverkauf ist der Zustieg in einen Nahverkehrszug nur mit gültigem Ticket gestattet. Können Sie bei der Kontrolle kein gültiges Ticket vorweisen, stellen wir Ihnen eine Fahrgeld-Nachforderung aus (105 Euro). Bezahlen Sie die Forderung nicht sofort, fällt zusätzlich 30 Euro Bearbeitungsgebühr an."
Der 72-Jährige wird die Strafe jetzt übernehmen. "Wenn meine doppelte Pension im Oktober kommt, werde ich eine erste Rate bezahlen, im Dezember dann die zweite." Auf "Heute"-Anfrage klärt ein ÖBB-Sprecher auf: "Die beiden Fahrgeld-Nachforderungen wurden tariflich korrekt ausgestellt." Dennoch zeigt sich das Unternehmen entgegenkommend: "Wir werden den Kundinnen aus Kulanz entgegenkommen und bieten ihnen jeweils die Hälfte der Fahrgeld-Nachforderungen in Form von ÖBB-Gutscheinen an, nachdem sie die Forderungen bezahlt haben."