Österreich
2,5G und FFP2-Pflicht – was ab Freitag in Wien gilt
Mit 1. Oktober gelten in Wien verschärfte Maßnahmen im Handel, der Gastro und bei (körpernahen) Dienstleistern. Was nun wirklich wo gilt.
Wie berichtet, schärft Wien ab morgen, 1. Oktober, massiv bei den Coronaregeln nach. Weil angesichts der Vielzahl an Regeln ein Wirrwarr bestehen könnte, fasst "Heute" die wichtigsten Regeln zusammen. Grundsätzlich gilt: (Fast) überall dort, wo eine "2"- oder "2,5 G-Regel" besteht, gibt es keine Maskenpflicht. Nur in Spitälern ist beides zwingend vorgeschrieben.
Für Kundschaft gelten in Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Apotheken) und im Handel allgemein (Schuhe, Baumarkt, Trafik, etc.) die gleichen Regeln. Es gibt keine Zutrittstests, es gilt aber für jeden, auch für Geimpfte, die FFP2-Pflicht.
Unterschiede gibt es nur für Mitarbeiter. Denn während das Personal generell in Geschäften des täglichen Bedarfs mit FFP2-Maske agieren muss, dürfen genesene oder geimpfte Mitarbeiter im allgemeinen Handel auf die Maske verzichten. Ungeimpfte Personen müssen hier aber FFP2 tragen, wenn sie Kundenkontakt haben.
Was die körpernahen Dienstleistern und die (Nacht-) Gastronomie betrifft, so gelten in diesen Bereichen die gleichen Regeln. Kunden müssen beim Eintritt einen 2,5G-Nachweis erbringen. Heißt: Geimpft, genesen oder mittels PCR-Test getestet. Antigen-Schnelltests werden nicht akzeptiert. Sobald dieser Nachweis erbracht ist, entfällt die Maskenpflicht.
Für Mitarbeiter gilt beim Zutritt: Entweder 2,5 G oder FFP-Pflicht. Mitarbeiter, die keines der 2,5 Gs nachweisen können, müssen auch im weiteren Verlauf FFP2 tragen.
In Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Büchereien und Archive gilt folgendes: Besucher müssen keinen 2,5G-Nachweis erbringen, dafür im Inneren aber eine FFP2-Maske tragen. Bei Indoor-Freizeiteinrichtungen, etwa dem Haus des Meeres, verhält es sich genau andersrum: Hier muss ein 2,5G-Nachweis erbracht werden, dafür darf im Inneren auf die Maske verzichtet werden.
Mitarbeiter müssen keinen Nachweis erbringen. Genesene und geimpfte Mitarbeiter brauchen keine Maske, ungeimpfte Mitarbeiter brauchen bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske. Bei Freizeit-Indooreinrichtungen brauchen Mitarbeiter eine FFP2-Maske, es sei denn, der Mitarbeiter kann einen 3G-Nachweis und der Kunde einen 2,5G-Nachweis erbringen.
In Hotels müssen Kunden in Wien einen 2,5G-Nachweis erbringen, in weiterer Folge aber keine Maske tragen. Mitarbeiter müssen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen, es sei denn der Mitarbeiter kann einen 3G-Nachweis und der Kunde einen 2,5G-Nachweis erbringen.
In den Spitälern sind die Regeln relativ klar: Besucher müssen einen 2,5G-Nachweis erbringen und eine FFP2-Maske tragen. Mitarbeiter müssen jederzeit einen 2,5G-Nachweis vorzeigen können und zusätzlich einmal in der Woche einen PCR-Test machen. Außerdem müssen sie ohnedies ihren gesamten Dienst mit FFP2-Maske versehen.
Diese Regeln gelten freilich nicht für die Patienten.
Was Veranstaltungen betrifft, so unterscheidet die Verordung je nach Teilnehmergröße. Bei Zusammenkünften mit maximal 25 Personen gibt es keinerlei Regelungen. Bei mehr als 500 Personen gilt eine 2G-Pflicht (Geimpft oder genesen), allerdings keine Maskenpflicht. Für Mitarbeiter hingegen gilt eine 2,5G- oder FFP2-Pflicht.
Bei Zusammenkünften von 26-500 Personen gilt eine 2,5G-Regeln, dann ist ebenfalls keine Maske zu tragen. Mitarbeiter müssen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen, es sei denn der Mitarbeiter kann einen 3G-Nachweis und der Kunde einen 2,5G-Nachweis erbringen.
In Theatern, Kinos, Kabaretts, bei Konzerten und in Einrichtungen zur Religionsausübung gelten nahezu idente Regeln, wie zuvor beschrieben. Einziger Unterschied: Bei Veranstaltungen bis maximal 500 Personen müssen Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Hier wird nach Altersgruppe unterschieden. Keine Einschränkungen gibt es für die Jüngsten bis zu fünf Jahren .
Bei den 6-11-Jährigen gilt innerhalb der Schule: 3G-Nachweis (auch mittels „Ninja Pass“) für Zutritt notwendig. Bei außerschulischen Aktivitäten braucht es einen 3G-Nachweis, wobei hier die PCR-Tests 72 Stunden und die Antigenschnelltest 48 Stunden gültig sind.
Alle Kinder, die älter als elf Jahre alt sind, brauchen bei Bereichen mit Zutrittsregeln einen 2,5G-Nachweis, Schnelltests werden allerdings nicht anerkannt. Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen gilt auch hier nur noch die 2G-Regel.