Niederösterreich
213 Schafe geopfert! Tierarzt wurde jetzt verurteilt
Nach der Schächtung von 213 Schafen für ein Opferfest mussten am Dienstag ein Tierarzt, fünf Türken und ein Afghane in Neustadt vor Gericht.
Wegen Tierquälerei hatten sich sechs Männer (29 bis 52 Jahre) kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember 2022, am Landesgericht in Wr. Neustadt vor einem Einzelrichter verantworten müssen: Denn am 20. Juli 2022 waren für ein Fest 213 Schafe aus Ungarn, Tschechien und Slowakei in einem Betrieb im Bezirk Wiener Neustadt-Land geschlachtet worden (es gilt die Unschuldsvermutung). Die Schächtung (Anm.: rituelles Schlachten von zugelassenen Schlachttieren) der Vierbeiner wurde auch ordnungsgemäß bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angemeldet, auch ein Veterinärmediziner war anwesend.
Doch ohne Wissen und Erlaubnis des Betreibers des Hofes, Sohnes und der anderen vier Männer filmten Tierschützer (respektiere.at, Anm.) heimlich mit. Und darüber stolperten Vater und Sohn schließlich im rechtlichen Sinn: Die Genehmigung für die Schlachtung ohne Betäubungsmittel und laut Vorgaben des Gesetzgebers (wie Position, Schnitt) hatte nämlich nur der Betreiber des Hofes und dessen Sohn, nicht aber die restlichen vier Männer – alles dazu hier.
"Schafe nicht an Ohren ziehen"
Der Prozess im Dezember wurde schließlich vertagt, ging im März – unter dem Protest von Tierschützern vor dem Gerichtsgebäude Wiener Neustadt (siehe Bilderserie) – weiter. Nur im März kam ein siebenter Angeklagter hinzu: Der Amtstierarzt, der seine Amtsbefugnis laut Staatsanwaltschaft missbraucht haben soll (es gilt die Unschuldsvermutung).
Der angeklagte Tierarzt habe entgegen des Bescheides nicht die gesetzlichen Regelungen eingehalten. Er bekannte sich "nicht schuldig", habe den Männern auch verboten, die Schafe an den Ohren zu ziehen. "Es waren acht Stunden Schächten und 213 Schafe, da kamen Dinge vor, die nicht der Rechtsnorm entsprechen“, so der Veterinärmediziner beim Prozess im März, der erneut vertagt wurde.
Fortsetzung am Dienstag
Und am Dienstag, 2. Mai, wurde die Verhandlung, mittlerweile vor einem Schöffensenat, gegen den Amtstierarzt sowie Vater, Sohn und die restlichen vier Angeklagten fortgesetzt. Als Erstangeklagter wurde der Veterinärmediziner am Dienstag wegen Amtsmissbrauchs schließlich zu elf Monaten bedingter Haft verurteilt. Für die sechs weiteren Angeklagten fielen die Urteile milder aus. Ein Mitarbeiter wurde zu sechs Monaten bedingter Haft sowie 480 Euro Geldstrafe, ein weiterer Helfer zu einer Geldstrafe verurteilt. In vier Fällen endete der Prozess mit Diversionen. Alle Urteile sind indes nicht rechtskräftig.