Politik
Grenzkontrolle: 21-Jähriger musste sich nackt ausziehen
Ein "Pushback" - die Abweisung von Geflüchteten an der österreichischen Grenze - war rechtswidrig. Ein 21-Jähriger musste sich dabei sogar ausziehen.
Am 28. September 2020 wurden sieben Geflüchtete an der Grenzkontrollstelle Sicheldorf in der Steiermark von der Polizei aufgegriffen. Was dann folgte, war laut jetzigem Urteil des Landesverwaltungsgerichts Steiermark nicht nur rechtswidrig, sondern glich laut Asylorganisationen einer "regelrechten Menschenjagd". Die sieben aufgegriffenen Personen wurden nicht individuell auf ihre Asyl-Anfragen geprüft, sondern im Rahmen von Pushbacks einfach nach Slowenien zurückgewiesen.
Alle sieben Personen sollen bei der Kontrolle um Asyl gebeten haben, was ihnen zumindest eine vorübergehende Aufenthaltsberechtigung ermöglicht haben sollte. Öffentlich wurde nun aber der Fall eines 21-jährige Marokkaners als Teil der Gruppe, der sich – und das ist dokumentiert – die ganze Amtshandlung hinweg "ruhig und kooperativ" verhalten habe. Trotzdem musste er sich in einem einsehbaren Raum nackt ausziehen und hinknien, soll so durchsucht worden sein.
„""Pushbacks sind und bleiben illegal, daran ändert sich auch nichts, wenn diese unter den Teppich gekehrt oder negiert werden"“
"Unverhältnismäßig" und ein "gravierender Eingriff in die individuellen Persönlichkeitssphäre", sagt dazu das Landesverwaltungsgerichts Steiermark. Der 21-Jährige sei aber nicht nur in seinem Recht auf Achtung der Menschenwürde, sondern auch auf ausreichende Dokumentation verletzt worden, so der Richter. So sollen die Bitten um Asyl völlig ignoriert worden sein, auch seien die Geflüchteten nicht befragt worden, was diese in Österreich wollen, hieß es.
Dass das Gericht zum Schluss kam, dass "Pushbacks in Österreich teilweise methodisch Anwendung finden", bezeichnet nun die Asylkoordination als Erkenntnis, die "wie eine Bombe" einschlage. Auch die Grünen klinken sich nun in die Diskussion ein und sehen die ÖVP in der Verantwortung: "Pushbacks sind und bleiben illegal, daran ändert sich auch nichts, wenn diese unter den Teppich gekehrt oder negiert werden", so die Grüne Sprecherin für Migration und Menschenrechte, Ewa Ernst-Dziedzic. "Jetzt liegt es am Innenminister und den zuständigen Behörden, den rechtskonformen Zustand wieder herzustellen."