Niederösterreich

Heizkostenzuschuss von 200.000 Haushalten beantragt 

Immer mehr Niederösterreicher beantragen den neuen Wohn- und Heizkostenzuschuss. Ein 4-Personen-Haushalt erhält bis zu 300 Euro.

Tanja Horaczek
Bis 30. Juni kann der Zuschuss noch beantragt werden.
Bis 30. Juni kann der Zuschuss noch beantragt werden.
GettyImages/iStock (Symbolbild)

Seit 19. April kann auf der Website des Landes Niederösterreich unter www.noel.gv.at der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss beantragt werden - mehr dazu hier und hier. Und dieses "Zuckerl" wurde bereits am ersten Tag von 100.000 Haushalten beantragt.

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    Zahlreiche Niederösterreicher freuten sich eine erfolgreiche Einreichung.
    Zahlreiche Niederösterreicher freuten sich eine erfolgreiche Einreichung.
    Privat, Screenshot

    Mittlerweile hat es sich noch einmal verdoppelt. „Über 200.000 Haushalte haben bereits ihren Antrag für den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss gestellt. Insgesamt können zwei Drittel der Haushalte vom NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss profitieren. Für die Entlastung unserer Landsleute stehen 85 Millionen Euro zur Verfügung“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

    Haushaltsgröße und Einkommen entscheidend

    Besondere Beachtung im Rahmen der Kriterien finden die Haushaltsgröße sowie das Brutto-Haushaltseinkommen. Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene NÖ Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben, nicht übersteigt. Für die erste Person im Haushalt gibt es 150 Euro, für jede weitere Person 50 Euro mehr. Ein 4-Personen-Haushalt, der die Kriterien erfüllt, erhält somit 300 Euro.

    Antragsfrist endet mit 30. Juni

    Insgesamt können zwei Drittel der Haushalte vom NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss profitieren. Die Antragsfrist endet mit 30. Juni 2023. „Personen, die keinen PC-Zugang zur Verfügung haben, können bei der NÖ Hotline 02742/9005/15970 die Zusendung eines Antragsformulars beantragen“, so Teschl-Hofmeister.

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