Erfolg für Konsumentenschutz

200.000 Besucher zahlten zu Unrecht 20 € "Müllbeitrag"

Müllbeitrag und Müllpfand beim Nova Rock Festival waren teilweise unzulässig, hat ein Gericht entschieden.

Newsdesk Heute
200.000 Besucher zahlten zu Unrecht 20 € "Müllbeitrag"
Der Müllbeitrag war laut Landesgericht unzulässig. (Symbolbild)
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Kuriose Regelung bei einem der größten Festivals Österreichs. Beim Nova Rock, das rund 200.000 Besucher nach Nickelsdorf (Burgenland) lockt, mussten Camper bei der Anreise 20 Euro Müllbeitrag entrichten. 10 Euro gab es retour, wenn ein "halbvoller Müllsack" bei Abreise abgegeben wurde.

Im Auftrag des Sozialministeriums ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gerichtlich dagegen vorgegangen – und das Landesgericht Eisenstadt hat den Konsumentenschützern recht gegeben (noch nicht rechtskräftig).

Leistung doppelt bezahlt

Die Klauseln seien unklar formuliert, lassen Raum für eine Ungleichbehandlung offen und seien deswegen gesetzeswidrig. Zudem gehört es laut dem Landesgericht zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Festivalveranstalters, den Müll nach einer Veranstaltung zu entsorgen. Daher bleibt unklar, welche zusätzlichen Leistungen mit dem vom Unternehmen einbehaltenen Müllbeitrag in Höhe von 10 Euro einhergehen.

Es wurde also eine Leistung (nochmals) bezahlt, die in der Regel ohnehin bereits in den vertraglichen Verpflichtungen enthalten ist. Es liegt somit ein gröblich benachteiligender Zuschlag zur Hauptleistung vor, der in dieser Form unzulässig ist.

Unklare Klauseln

"Klauseln, die über den Ticketpreis hinausgehend zusätzliche Gebühren regeln, müssen klar formuliert sein und dürfen sich nicht dazu eignen, Verbraucher:innen ungleich zu behandeln", kommentiert VKI-Jurist Dr. Joachim Kogelmann das Urteil.

"Das gilt auch dann, wenn die Gebühr einem grundsätzlich unterstützenswerten Umweltschutzgedanken Rechnung tragen möchte. Berechnet ein Unternehmen ein Zusatzentgelt für die im Regelfall ohnehin zu erfüllenden vertraglichen Pflichten – und nicht für eine etwaig erforderliche Mehrleistung im Einzelfall – dann ist das grundsätzlich nicht zulässig."

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    Auf den Punkt gebracht

    • Beim Nova Rock Festival in Österreich mussten rund 200.000 Besucher einen umstrittenen Müllbeitrag von 20 Euro zahlen, von dem sie 10 Euro zurückerhielten, wenn sie einen halbvollen Müllsack abgaben.
    • Das Landesgericht Eisenstadt gab dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) recht, dass diese Regelung unklar und gesetzeswidrig sei, da die Müllentsorgung ohnehin zu den vertraglichen Pflichten des Veranstalters gehöre und somit keine zusätzliche Gebühr rechtfertige.
    red
    Akt.