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Patientin abgewiesen – 1G-Regel im AKH sorgt für Wirbel
Das Wiener AKH setzt auf die 1G-Regel: Wer behandelt werden will, muss einen negativen Coronatest vorweisen können. Das gilt auch für Geimpfte.
Die Regeln im Wiener AKH sind zum Schutz der Patienten besonders streng. Hier gilt: Rein kommt nur, wer von einer zugelassenen Stelle getestet ist – auch, wer geimpft oder genesen ist. Wer für einen stationären Aufenthalt da ist, wird noch strenger kontrolliert und muss ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen.
Testpflicht scheint vielen Patienten nicht bewusst zu sein
Laut einer Sprecherin des AKH gilt die Testpflicht bereits seit mehreren Monaten. Bei einer angereisten Burgenländerin sorgte sie am Donnerstag dennoch für Verwirrung. Die Frau konnte ihren Termin nach 2 Stunden Fahrtzeit nicht wahrnehmen, weil sie dachte, ihr grüner Pass würde ausreichen. Vor Ort war es zu spät, um noch einen Test durchzuführen.
Auch auf Twitter beklagen einige User den Umstand. Die Hausordnung steht zwar auf der Homepage des Spitals, doch die wenigsten scheinen dort nachzusehen. Die meisten gehen davon aus, dass für das Krankenhaus die selben Bestimmungen wie für die Stadt gelten.
Bei akuten Notfällen wird fallweise entschieden
"Viele unserer PatientInnen sind z.B. durch eine nicht ausreichende Immunantwort oder durch oft asymptomatische Impfdurchbrüche besonders vulnerabel für Covid19-Infektionen und sollen ebenso wie das Personal bestmöglich vor einer Ansteckung geschützt werden. Auf Basis der derzeitigen Evidenz ist nicht gänzlich auszuschließen, dass geimpfte und genesene Personen nicht ansteckend sein können. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen zum Schutz unserer schwerstkranken PatientInnen", berichtet die Sprecherin des AKH gegenüber "Heute".
Bei aktuellen Terminvereinbarungen weise man die Patienten selbstverständlich auf die Testpflicht hin. Wer seinen Termin aber bereits 2020 ausgemacht hat, könnte hier in die Falle tappen. Notfälle weist man aber nicht einfach kaltherzig ab: "In jedem Fall, wo kein Test vorliegt, wird an der Klinik nachgefragt und individuell beurteilt wird, ob ein Patient dennoch zur Behandlung eingelassen werden kann", erzählt die AKH-Sprecherin. Dies sei aber nur bei Notfällen oder akuten Behandlungen möglich.