Österreich
18 Monate teilbedingte Haft für Bombendroher
Schuldspruch im Prozess um eine Bombendrohung gegen das Kinocenter Cineplexx Wr. Neustadt: Ein 42-Jähriger wurde zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.
Prozess in Wr. Neustadt: Der 42-Jährige erhielt wegen des sogenannten Delikts Landzwang 18 Monate Haft, davon 15 Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung wegen der Höhe der Strafe anmeldete.
Der 42-Jährige aus dem Bezirk Neunkirchen wurde im Sinn der Anklage schuldig gesprochen, rund 700 Besucher und Mitarbeiter des Kinocenters durch eine Drohung in Furcht und Unruhe versetzt zu haben, indem er telefonisch via Polizei-Notruf ankündigte, am 4. März um 20.45 Uhr werde eine Bombe beim Cineplexx zur Explosion gebracht werden. Das Kinocenter war daraufhin evakuiert worden, bei einer Durchsuchung des Gebäudes mit Spürhunden waren laut Polizei keine bedenklichen Gegenstände gefunden worden.
Einen Doppler Weißwein und drei Bier
Im Ermittlungsverfahren hatte der Mann die Tat noch geleugnet, zu Beginn der Schöffenverhandlung bekannte er sich schuldig. Er hatte seiner Aussage zufolge an diesem Tag einen Doppler Weißwein und drei Bier getrunken und im alkoholisierten Zustand einen Film angeschaut.
Warum er - mit dem Handy seines Sohnes - angerufen und mit einer Bombe gedroht hatte, "weiß ich nicht", meinte der Angeklagte, er sei auch noch nie in dem Kino gewesen. "Es tut mir sehr, sehr leid", sagte der in der Türkei geborene Mann, der in Österreich aufgewachsen und auch österreichischer Staatsbürger ist.
Am nächsten Tag habe seine Tochter erzählt, dass in den Nachrichten über die Evakuierung berichtet wurde. Da habe er sich an den Anruf erinnert und daraufhin SIM-Karte und Handy weggeworfen. Er habe sich geschämt und Angst davor gehabt, dass sich seine Familie von ihm abwende. Er könne seit Monaten nicht schlafen, sagte der Notstandshilfebezieher, der bereits einen Entzug hinter sich hat.
Bereits wegen Alko-Crash verurteilt
Der Angeklagte "ist kein unbeschriebenes Blatt", sagte der Staatsanwalt. Der 42-Jährige war wegen eines Verkehrsunfalls, den er im alkoholisierten Zustand verursacht hatte, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Verteidiger beantragte im Schlussplädoyer eine bedingte Strafe und sagte, sein Mandant habe einen "Riesen-Blödsinn" gemacht und seine Lehre daraus gezogen.
42-Jähriger muss Alko-Entzug machen
Zusätzlich zur Haftstrafe wurde Bewährungshilfe angeordnet, außerdem wurde dem 42-Jährigen die Weisung erteilt, eine Alkoholentzugstherapie zu machen. Von einem von der Staatsanwaltschaft beantragten Widerruf der bedingten Strafnachsicht wurde abgesehen.
Im Frühjahr war es in Wiener Neustadt zu einer Reihe von Bombendrohungen gekommen. Am 5. März musste etwa ein Wettcafe geräumt werden - ein junger Mann war deswegen im September vor Gericht gestanden. (wes)