Österreich

17-Jähriger tötete bei Alk-Fahrt zwei Menschen

In Faistenau beginnt der Prozess gegen einen 18-jährigen, der im Februar zwei Personen bei einem Verkehrsunfall getötet hatte.

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Franz Neumayr

Am 25. Februar dieses Jahres kam es in Faistenau (Sbg.) zu einem tragischen und folgenschweren Verkehrsunfall. Ein damals noch 17-jähriger Probeführerscheinfahrer war stark alkoholisiert, zusammen mit drei weiteren Mitfahrern, um ca. 3:20 auf dem Heimweg in einer Linkskurve von der Fahrbahn abgekommen und krachte ungebremst in einem Baum. Für die 17-jährige Beifahrerin des Jugendlichen kam jede Hilfe zu spät. Der Fahrer und zwei weitere mitfahrende junge Männer wurden ins Spital eingeliefert, wo einer der beiden Beifahrer einen Monat später noch seinen Verletzungen erlag.

Täter geständig

Der inzwischen 18-jährige Unfalllenker musste sich heute vor dem Salzburger Landesgericht in Faistenau verantworten. Für den jungen Unfalllenker kam erschwerend hinzu, dass eine abgenommene Blutprobe 2,12 Promille Alkohol im Blut des Probescheinlenkers auswies. Der 18-jährige bekannte sich beim Prozessbeginn schuldig.

Die Richterin Bettina Maxones-Kurkowski verurteilte den jungen Mann zu sechs Monaten auf Bewährung unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren. Bei der Strafe gehe es auch darum ein Signal an andere Jugendliche zu senden: "Hört?s zu trinken auf!"

Gutachten erklärt Täter für unzurechnungsfähig

Das überraschend milde Urteil begründet sich aus der von Gutachtern bescheinigten Unzurechnungsfähigkeit des Alko-lenkers. Der Bursche sei zum Tatzeitpunkt dermaßen alkoholisiert gewesen, dass ihm Unzurechnungsfähigkeit zu bescheinigen gewesen sei. Deshalb wurde der junge Mann auch nicht wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung angeklagt.

Momentan befindet sich der rechtskräftig Verurteilte in psychischer Behandlung, mit den Familien der Verstorbenen will er Kontakt aufnehmen, sobald er sich dazu in der Lage sieht. Die Angehörigen der Opfer stellten im Verfahren keinerlei schadensrechtliche Ansprüche an den Täter. (mat)