Österreich
17-Jährige nach Haarefärben im Spital
Eine 17 Jahre alte Kärntnerin landete für vier Tage im Krankenhaus, weil sie ein Färbemittel aus der Drogerie nicht vertrug. Ihr Anwalt will nun klagen.
Eine 17 Jahre alte Kärntnerin landete für vier Tage im Krankenhaus, weil sie ein Färbemittel aus der Drogerie nicht vertrug. Ihr Anwalt will nun klagen.
Der Hersteller solle eine Entschädigung zahlen, berichtete die "Kleine Zeitung". Nachdem dieser aber nicht zahlen will, überlegt der Anwalt eine Klage.
- mit dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit schwere allergische Reaktionen bereits zu einem Todesfall geführt hatten.
Augen angeschwollen
Die junge Kärntnerin soll das Haarfärbemittel zu Hause angewendet haben. Einen Tag später bekam sie Genickschmerzen, zitierte die Zeitung Herwig Hasslacher, den Anwalt der Jugendlichen. In der Folge folge seien die Stirn und Augen der 17-Jährigen angeschwollen. Schließlich brachte sie ihre Mutter ins Krankenhaus nach Klagenfurt, wo der Patientin Infusionen verabreicht wurden. Erst nach vier Tagen durfte die Jugendliche wieder nach Hause. Es folgte eine Woche Krankenstand.
Kein Hinweis
Der Anwalt fordert laut Zeitungsbericht 4.000 Euro vom Produkthersteller mit der Begründung, dass in der Gebrauchsanweisung nicht darauf hingewiesen werde, dass die Färbecreme derart schwere Verletzungen auslösen kann. Den Hinweis in Packungsbeilagen, dass vor Anwendung ein Hautverträglichkeitstest gemacht werden solle, bezeichnete Hasslacher als "jedem durchschnittlichen Konsumentenverhalten" widersprechend. "Das macht kein Mensch." Auch seine Mandantin nicht. Immerhin habe diese auf frühere Produkte des Herstellers nie mit Unverträglichkeiten reagiert.