Vor Gericht
1.550 € Carsharing-Schulden: "Dachte an Mengenrabatt"
Ein Rettungssanitäter musste sich vor Gericht wegen Betrugs verantworten – er hatte 1.550 Euro Schulden bei einem Carsharing-Anbieter angehäuft.
Verfranzt mit seiner Carsharing-Rechnung hatte sich ein Steirer: Der Rettungssanitäter gab wochenlang mit einem gebuchten Auto eines lokalen Anbieters Gas, die angefallenen Gebühren in Höhe von 1.550 Euro beglich er allerdings nicht.
Das brachte dem Mann nun einen Prozess wegen Betrugs am Bezirksgericht Fürstenfeld ein, wie die "Kleine Zeitung" berichtet. "Ich habe die Kosten einfach übersehen und auch zu spät erst davon erfahren", schaltete der Angeklagte vorgerückten Alters vor Gericht einen Gang zurück.
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„Ich habe mit 400 bis 500 Euro gerechnet. Ich dachte, es gibt Mengenrabatt“
"War Ihnen denn nicht bewusst, wie viel das kostet?", fragte Richter Günther Walchshofer. "Ich habe mit 400 bis 500 Euro gerechnet. Ich dachte, es gibt Mengenrabatt", versuchte der Steirer erfolglos die Kurve zu kratzen.
"Das wäre sich auch mit 400 Euro nie ausgegangen. Sie haben immer gewusst, dass sich das nicht ausgeht, es war Ihnen aber egal. Diese Mentalität 'Ich hab' es zwar nicht, aber ich brauche', das stört mich am meisten", erklärte der Richter.
Konto des Angeklagten nicht gedeckt
Dass sich die Kosten sehr wohl überblicken lassen, bestätige auch der Betreiber der Carsharing-Plattform als Zeuge vor Gericht: "Man kann im Vorhinein berechnen, wie viel es kosten wird, man hat aber auch nach der Fahrt den Überblick – es gibt also keine Überraschungen."
Der Betreiber hatte dem Schuldner eine Ratenzahlung angeboten, so die "Kleine Zeitung". Zu den drei vereinbarten Besprechungs-Terminen sei der Beschuldigte jedoch nie erschienen. Auch das Konto des Mannes war nicht gedeckt.
„Mit einer Arterienklemme, die ich rechtmäßig erworben habe. Ich bin Rettungssanitäter“
Der Angeklagte wurde bereits am Landesgericht Graz wegen zehn Diebstählen – er hatte bei Selbstbedienungsläden Geld aus der Handkasse entnommen – verurteilt: Auf die Frage des Richters, wie er denn die Handkassen aufbekommen habe, antwortet der Steirer: "Mit einer Arterienklemme, die ich rechtmäßig erworben habe. Ich bin Rettungssanitäter."
Doch auch die Berufswahl kann den Angeklagten nicht retten: Der Sanitäter erhält einen Monat Zusatzstrafe, die Probezeit wird auf drei Jahre ausgedehnt – das ergibt mit dem Urteil des Landesgerichts Graz sieben Monate bedingte Freiheitsstrafe.
Auf den Punkt gebracht
- Ein Rettungssanitäter musste sich vor Gericht verantworten, nachdem er 1.550 Euro Schulden bei einem Carsharing-Anbieter angehäuft hatte und trotz eines Ratenzahlungsangebots und vereinbarter Besprechungs-Termine nicht zahlte
- Der Angeklagte wurde bereits wegen zehn Diebstählen verurteilt und erhielt eine zusätzliche Strafe von einem Monat, wodurch sich die Probezeit auf drei Jahre ausdehnte