Urteil ist ihm nicht "Egal"
15.000 € Strafe für Michael Wendler: "Bin unschuldig"
Musiker Michael Wendler hat seit Jahren Ärger mit der deutschen Justiz. Nun gibt es ein Urteil, das den Sänger als vorbestraft einstuft.
Der Schlagerstar scheint es einfach nicht aus den Negativ-Schlagzeilen herauszuschaffen. Nun sorgt der "Egal"-Interpret einmal mehr für Aufsehen. Nach einer jahrelangen Gerichtsverhandlung in seinem Heimatort Dinslaken wurde Michael Wendler (51) jetzt zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Der Schlagersänger verteidigt sich allerdings nun öffentlich gegen die Vorwürfe.
BILDSTRECKE >> Michael Wendler
Packt mit der Ex-Frau?
Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, ist das Amtsgericht überzeugt, dass sich Wendler der Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung schuldig gemacht hat. Rechtskräftig ist das bereits am Dienstag verkündete Urteil noch nicht. Vor knapp zehn Jahren wurden nämlich Michael die Rechte an über 150 Eigenkompositionen übertragen. Es handelte sich hierbei um die Plattenfirma "CNI Records", die von Wendlers Ex-Frau Claudia Norberg (53) geleitet wurde und 2016 Insolvenz anmelden musste, wie die "Rheinische Post" berichtet.
Die Justiz war der Überzeugung, dass das Label auf diese Weise den Verlust der Musiktitel und der damit verbundenen Einnahmen im Falle einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung verhindern wollte. Durch die Übertragung sei ein erheblicher Schaden für die Gläubiger des ursprünglichen Urhebers entstanden.
"Total verrückt!"
Auf der Plattform "X" (vormals Twitter) äußert sich der Schlagersänger zu den Vorwürfen: "Hanebüchen, total verrückt, und natürlich bin ich völlig unschuldig in dieser Sache." Während die Staatsanwaltschaft fordert, ihn zu einer Haftstrafe auf Bewährung zu verurteilen, wehrt sich der "Sie liebt den DJ"-Interpret. Schließlich habe er seine Musikstücke selbst komponiert, und es könne keine unzulässige Vermögensverschiebung in Bezug auf etwas geben, das ihm gehöre.
Ausschlaggebend für das Urteil war nicht, ob er die Titel selbst komponiert hat, sondern dass er bis zur Übertragung nie Rechteinhaber war. Wird der Schuldspruch rechtskräftig, muss er 150 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen und gilt als vorbestraft, teilt das Gericht mit.