Wien

1.360 € Strafe, weil Wienerin Arzt schlecht bewertete

Weil sie auf Google Kritik an einem Kassen-Gynäkologen übte, wurde eine Wienerin verklagt. Nun musste sie rund 1.360 Euro Strafe zahlen.

Christine Ziechert
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Das Gericht gab dem Frauenarzt Recht.
Das Gericht gab dem Frauenarzt Recht.
Denise Auer

Den Besuch einer Frauenarzt-Praxis im Dezember 2018 wird Jessica R. (Name geändert) wohl ihr Leben lang nicht vergessen: "Mein Gynäkologe ging in Pension, auf seiner Homepage warb ein anderer damit, dass man auch ohne Termin kommen kann. Ich rief trotzdem an und bekam sehr schnell einen Termin. Ich fragte, ob ich meine Tochter – sie war damals 1,5 Jahre – mitnehmen kann, da ich Alleinerzieherin bin und niemanden habe, der auf sie aufpassen kann. Es hieß, das sei kein Problem."

Also kam Jessica R. mit ihrer Tochter in die Praxis. "Bei der Anmeldung hieß es plötzlich, dass meine Tochter nicht mit ins Behandlungszimmer darf. Ich sollte sie bei einer fremden Person im Wartezimmer lassen", ist die 30-Jährige noch immer fassungslos. Die Wienerin verlangte ihre E-Card zurück und verließ die Ordination.

"Er wollte keine Kinder in seiner Ordination" - Jessica R.

Anschließend machte sie ihrem Ärger mit einer Bewertung auf einer Google-My-Business-Seite Luft. Darin schrieb sie unter anderem: "In meinen Augen hat der Arzt seinen Beruf verfehlt. Denn sowas nennt sich Geburtenhelfer und Frauenarzt, will aber keine Kinder in seiner Ordination."

Wegen dieser Bewertung erhielt die Wienerin die Strafe.
Wegen dieser Bewertung erhielt die Wienerin die Strafe.
privat

Der Kassenarzt bekam Wind davon und verklagte die Jungmama daraufhin wegen Ruf- und Kreditschädigung. "Im Februar 2019 bekam ich ein Anwaltsschreiben, ich sollte 400 Euro Strafe zahlen", so Jessica R. Doch die ehemalige Verkäuferin – sie verlor nach einer Operation ihren Job – zahlte nicht und ging vor Gericht. Als Grund für seine Klage führte der Mediziner einen Umsatzrückgang aufgrund der schlechten Bewertung an, Kinder seien zudem zum eigenen Schutz nicht im Behandlungsraum gestattet.

Gericht gab dem Arzt Recht

Das Bezirksgericht urteilte in 1. Instanz zugunsten des Gynäkologen, Jessica R. ging in Berufung. Doch vor kurzem gab jetzt auch das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen dem Arzt Recht. Die 30-Jährige musste rund 1.360 Euro Strafe zahlen und die Google-Bewertung löschen: "Mir geht es als Alleinerzieherin finanziell nicht so gut. Doch der Arzt lehnte eine Ratenzahlung ab. Zum Glück haben mir Freunde das Geld geborgt", meint die Wienerin, für die die Angelegenheit nun endgültig abgeschlossen ist.