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12.541 Lenker erwischt – Superradar blitzt im Akkord
Helle Aufregung um ein neues Superradar in der Schweiz. Alleine in den vergangenen drei Wochen wurden mehr als 12.000 Autolenker geblitzt.
Sabine W.* wurde schon am ersten Tag geblitzt, wie 981 andere ebenfalls, die am 20. Februar zu schnell durch den mit Tempo 30 markierten Baustellenbereich beim Autobahnzubringer Wolf in Basel (Schweiz) fuhren. Infolge der veränderten Verkehrsführung sei es dort in den Wochen zuvor zu Streifkollisionen gekommen. Um die Sicherheit – nicht zuletzt jene der Bauarbeiter – zu erhöhen, wurde an besagter Stelle vom 20. Februar bis 17. März eine mobile Radaranlage installiert.
Und dieser blitzte im Akkord, löste dadurch einen Sturm der Empörung über die "fiese Falle" aus. Auch bei der Polizei liefen die Drähte heiß wie selten, wie zu erfahren war. Auf insgesamt 12.541 Auslösungen kam die Anlage im erwähnten Zeitraum. Die meisten erhielten Ordnungsstrafen, bei 3.810 Lenkerinnen und Lenkern kommt es aber zum "ordentlichen Verfahren", wie die Basler Kantonspolizei auf Anfrage mitteilte. Das heißt: Die betroffenen Personen erhalten einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft.
Einen solchen erhielt auch Sabine W. Sie muss 800 Franken (umgerechnet rund 820 Euro) bezahlen, zusätzlich wurde bei ihr noch ein sogenannter Warnungsentzug des Führerausweises für einen Monat angeordnet. Bei Ersttätern wird diese Maßnahme bei mittelschweren Vergehen verhängt, das wäre im vorliegenden Fall eine Geschwindigkeitsübertretung von 21 bis 24 km/h. Die Leserin ist wütend und meldete sich bei "20 Minuten", "um herauszufinden, ob es dagegen eine Sammelklage gibt".
Einspruch hat kaum Chancen auf Erfolg
Sie ist nicht die einzige. Seit der Versand der Strafbefehle durch die Basler Staatsanwaltschaft angefangen hat, hat sich schon rund ein halbes Dutzend Betroffener bei "20 Minuten" gemeldet. Nur: Eine Sammelklage ist in der Schweiz nicht möglich. Den erwischten Autolenkern steht einzig der Weg offen, innerhalb der angegebenen Frist Einsprache gegen den Strafbefehl zu erheben. Dann kommt der Fall ans Strafgericht. Im Falle einer Niederlage steigen die Verfahrenskosten, die man zu berappen hat, aber erheblich. Ob einzelne Strafbefehle schon angefochten wurden, war nicht zu erfahren, beim Strafgericht sind noch keine entsprechenden Verhandlungen traktandiert.
Einsprüche dürften auch kaum Aussicht auf Erfolg haben. Die Kantonspolizei kommunizierte den Standort der mobilen Radaranlage, zudem war die Tempo-30-Signalisation auf beiden Straßenseiten an den Baustellentafeln eigentlich gut sichtbar angebracht. Polizeisprecher Rooven Brucker verweist auch darauf, dass die Anzahl der Übertretungen nach der Veröffentlichung der entsprechenden Medienmitteilung "deutlich abnahm" und danach auch kontinuierlich sank. Insgesamt, so zeigten die Messungen, hätten sich 97,4 Prozent der erfassten Verkehrsteilnehmenden an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten.
*Name der "20 Minuten"-Redaktion bekannt