Oberösterreich
1.200 Euro Geldstrafe für Spaziergang trotz Corona
Im Innviertel ging eine Frau spazieren, obwohl sie wusste, dass sie corona-infiziert ist. Nun wurde sie in Ried verurteilt.
Es war der 6. April dieses Jahres. Ganz Österreich befand sich im Lockdown, die Zahlen der Corona-Infizierten war hoch. Es gab am 6. April laut Gesundheitsministerium 7.449 aktive Fälle. Mehr als 800 Menschen waren im Spital, 250 davon lagen auf der Intensivstation.
Eine der Infizierten war eine 35-jährige Innviertlerin. Sie wurde am 4. April positiv getestet und bekam einen Bescheid, dass sie in Quarantäne bleiben muss, das Haus nicht verlassen darf.
Frau trug eine Maske
Trotzdem ging sie zwei Tage später spazieren, trug dabei einen Mund-Nasenschutz. In der Nachbarschaft hatte sich die Erkrankung der Frau herumgesprochen.
Eine Nachbarin sah die Frau. "Ich bekam Panik", sagt die Zeugin am Freitag beim Prozess in Ried. Deshalb rief sie die Polizei, es folgte eine Anzeige, die nun zum Prozess führte.
Tränen bei Angeklagter
Die Angeklagte war am Freitag angesichts des Medienrummels nervös. Sie zeigte sich reuig und geständig. Unter Tränen sah sie ihren Fehler ein, sagte: "Ich hätte in der Wohnung bleiben sollen". Sie habe es einfach "nicht mehr ausgehalten" nach vielen Wochen im Lockdown.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine harte Strafe. Man müsse zeigen, dass so ein Verhalten einfach nicht gehe.
Die Frau sagte, es tue ihr sehr leid, sie sei froh, dass niemand krank wurde.
"Denunzieren soll nicht zum Volkssport werden"
Urteil: 1.200 Euro Geldstrafe. Mildern wertete der Richter, dass die Frau unbescholten und geständig war und bei ihrem Spaziergang niemand gefährdet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Richter meinte am Ende: „Denunzieren soll nicht zum Volkssport werden, ich finde eine solche Gesellschaft nicht lebenswert.“
Der Fall war der zweite Corona-Prozess in Österreich. Am Mittwoch war in Kärnten eine Frau zu einer bedingten Haftstrafe und 800 Euro Strafe verurteilt worden. Sie war ohne Maske in einem Supermarkt – mehr hier.