3-tägiger Prozess gegen Mutter

12-Jähriger muss wochenlang in Hundebox hausen

Für ein Martyrium an einem 12-Jährigen müssen im Februar eine Mutter (33) und eine Komplizin in Krems vor Gericht. Das Duo soll ihn gefoltert haben.

12-Jähriger muss wochenlang in Hundebox hausen
In dieser Hundebox musste der damals Zwölfjährige oft schlafen.
zVg

Der Fall rund um einen "Bub in der Hundebox" hatte österreichweit für Entsetzen gesorgt. Eine damals 32-jährige Mutter soll mit einer damals 40-jährigen Freundin in Niederösterreich den Bub übel misshandelt, erniedrigt und gepeinigt haben (es gilt die Unschuldsvermutung). 

Rückblick: Im Herbst und Frühwinter 2022 soll das Kind über Wochen auf einem Hundenest geschlafen haben. War es schlimm, soll es die Mutter in eine Hundebox gesperrt haben. Zur Disziplinierung soll der Schüler in einem ungeheizten Zimmer bei offenem Fenster und Kälte mit eiskaltem Wasser übergossen worden sein. Weiters soll er viel zu wenig zu essen bekommen haben. Laut Anklage soll der Bub in einer 57 mal 83 mal 50 Zentimeter großen Hundebox über Stunden eingesperrt worden sein. Die Box wurde dabei beschwert und gegen die Wand geschoben, damit der Fluchtweg versperrt war.

Hundebox-Fall: Mutter und Freundin müssen in Krems vor Gericht

1/6
Gehe zur Galerie
    In dieser Hundebox musste der Bub kauern.
    In dieser Hundebox musste der Bub kauern.
    zVg

    Die Freundin der Mutter soll die 33-Jährige angetrieben, via WhatsApp regelrecht angefeuert haben - alles dazu hier. Die Intensität der Misshandlungen sollen sich so auch sukzessive gesteigert haben. Erst am 23. November 2022 schlug eine Sozialarbeiterin Alarm, der Bub kam ins Spital - schwer ausgezehrt, abgemagert, mit blauen Flecken übersät, mit schlecht durchbluteten Beinen und nicht einmal 27 Grad Körpertemperatur sowie im komatösen Zustand.

    Da auch Versäumnisvorwürfe gegen die Behörden laut geworden waren, entschied das Land NÖ eine Expertengruppe einzusetzen. Die Staatsanwaltschaft Krems brachte schließlich Anklage wegen versuchten Mordes gegen die Mutter sowie gegen die Freundin als Beitragstäterin ein. Die Anklage gegen die 41-Jährige: Anklage: Fortgesetzte Gewaltausübung.

    Da aber beide Frauen laut Gutachter Peter Hofmann nicht unzurechnungsfähig, dafür aber brandgefährlich sein sollen, empfahl der Sachverständige eine Unterbringung in einem forensischen Zentrum. Auch zu Jahresende befanden sich beide Angeklagte in einem therapeutisch-forensischem Zentrum in Asten (Oberösterreich). Beide Frauen gelten dort laut "Krone" als Musterhäftlinge, machen bereitwillig alle Therapien mit, demonstrieren geradezu eine Harmlosigkeit. Und just diese vermeintliche Ungefährlichkeit erklärt, warum diese beiden Damen überhaupt in Freiheit so lange ihr schreckliches Werk vollziehen hatten können.

    Die beiden Frauen verbanden Schicksalsschläge. 2019 war die Mutter der 33-jährigen Waldviertlerin verstorben, die junge Mutter lernte dann in einem Geschäft eine Verkäuferin (40) kennen, die selbst gerade von ihrem Mann, einem Polizisten mit dem sie zwei Kinder hat, verlassen worden war. Die beiden Damen gingen in der Folge eine teuflische Allianz ein, fühlten sich offenbar auf der Welt verloren und verraten und sollen ihre Verzweiflung, Unfähigkeit und sadistischen Neigungen am Bub der Jüngeren ausgelassen haben.

    Lebenslang und Einweisung droht

    Der Prozess gegen die beiden Frauen findet am 26., 27. und 29. Februar am Landesgericht Krems statt. Der Mutter und der Freundin droht eine Einweisung in ein therapeutisch-forensisches Zentrum. Der Mutter droht zudem eine lebenslange Haft, der 41-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft. 

    Astrid Wagner, meinte zum Fall: "Meine Mandantin bereut ihre Taten zutiefst. Sie war sich lange nicht der Tragweite ihres Handelns bewusst.“ Die Mutter bestreitet jegliche Mordversuchs-Absicht. Der Anwalt der Freundin, Sascha Flatz, teilte mit: "Meine Klientin hatte keine Ahnung, in welchem Ausmaß der Bub gequält wurde." Die 41-Jährige wird sich nach Jetztstand nicht schuldig bekennen.

    Akt.