Parksünder beim Mäci
110 Euro Strafe für Burger-Stopp – das sagt McDonald's
Ein Mann bestellte beim McDrive, telefonierte kurz am Parkplatz. Dann kam eine gesalzene Rechnung ins Haus. Jetzt meldet sich McDonald's zu Wort.
Werner Topfner (Name der Redaktion bekannt; Anm.) war not amused: "Das ist eine Abzocke!", wütete der 41-jährige Mann. Gemeinsam mit seiner Frau und Tochter war er spätabends auf dem Heimweg. Gegen 20.30 Uhr fuhr er zum McDrive in Eferding und orderte ein Happy Meal für seine Tochter.
Plötzlich läutete das Handy, während er auf seine Bestellung warten musste. Er bekam sein Essen, verließ den McDonald's wieder und stellte sein Auto für rund vier Minuten auf dem Parkplatz neben dem Burger-Unternehmen ab. "Dort habe ich weiter telefoniert."
Geschmalzene Rechnung
Einige Tage danach flatterte dem 41-jährigen Lenker eine gesalzene Rechnung ins Haus: Insgesamt 110 Euro – 90 Euro Strafe und 20 Euro Bearbeitungsgebühr – muss er blechen. Hintergrund: Der Parkplatz – er gehört zu vier angrenzenden Geschäften – wird mit einer Kennzeichensensorik überwacht. Das heißt: Zwischen 7 und 19.30 Uhr darf man dort maximal 90 Minuten parken, um einzukaufen. Nach 19.30 Uhr muss die Fläche freigehalten werden. Sonst kann es sehr teuer werden.
"Hinweis noch verdeutlichen"
Jetzt meldet sich der Burger-Riese zu Wort. Auf "Heute"-Anfrage bezieht McDonald's Stellung zur Causa: "Es gibt bereits ein Hinweisschild bei der Ausfahrt des McDonald’s Parkplatzes, um auf die Parkraumüberwachung des angrenzenden Einkaufszentrums ab 19 Uhr hinzuweisen." Und: "Wir werden diesen Hinweis noch verdeutlichen und sind außerdem bereits in Gesprächen mit der Immobilienverwaltung und deren Mietern, um eine praktikable Lösung zu finden."
„Es gibt bereits ein Hinweisschild bei der Ausfahrt der McDonald's Parkplatzes“
Bereits mehrere Betroffene
Topfner ist übrigens nicht der Einzige, der zur Kasse gebeten worden ist: Laut ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz hätten bereits mehrere Betroffene beim Automobilclub angerufen und erzählt, dass ihnen beim Mäci in Eferding dasselbe passiert sei.
Hotz rät Topfner und Co., den Betrag von 110 Euro zu bezahlen: "Ein Gerichtsverfahren in dieser Causa kann bis zu 800 Euro kosten. Außerdem würde er dieses höchstwahrscheinlich verlieren." Außerdem empfiehlt die Juristin, im Zweifelsfall immer zu schauen, ob der Parkplatz ein privater ist oder nicht.
Weitere Tipps der ÖAMTC-Expertin: "Autofahrer sollten sich Hinweisschilder aufmerksam durchlesen und schon gar nicht auf Abschlepp-Plätzen parken." Das könne erst richtig ins Geld gehen. Und auch auf Parkplätzen vor Geschäften in Einkaufszentren ist Vorsicht geboten: "Die Parkdauer wird manchmal sehr knapp bemessen, manchmal nur eine halbe Stunde oder Stunde."