Niederösterreich

1.000 € für Impfschäden – diese Personen erhalten Geld

Der COVID-Hilfsfonds ist mit 31,3 Millionen Euro dotiert. Die Richtlinien sind ausgearbeitet. Geld gibt es für Long-Covid, Nachhilfe und Therapien.

Tanja Horaczek
Mittlerweile gibt es auch Kinder-Impfungen gegen Corona.
Mittlerweile gibt es auch Kinder-Impfungen gegen Corona.
Moritz Frankenberg / dpa / picturedesk.com

Am Donnerstag erklärten VP-FP die Richtlinien für den mit 31,3 Mio. Euro dotierten Corona-Fonds - mehr dazu hier. "Mit dem Corona-Fonds betreten wir Neuland in Österreich", teilte die FP mit Landesvize Udo Landbauer und Landesrat Christoph Luisser am Freitag (23.6.) bei einer Pressekonferenz mit. Jurist und Neo-FP-Landesrat Christoph Luisser hatte in wochenlanger Kleinarbeit mühsam und akribisch das Corona-Fonds-Konstrukt erarbeitet.

Die Richtlinien werden nun am 27. Juni in der Landesregierung beschlossen. Gleichzeitig beginnen die Ausgleichszahlungen für Strafen, die auf Basis von Gesetzen verhängt wurden, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat.

"NÖ ist Pionier"

"Niederösterreich ist Pionier in der Aufarbeitung der politischen Fehler, der gesellschaftlichen Verwerfungen und der Fehleinschätzungen im Umgang mit dieser Krankheit. Während die Bundesregierung und andere Landesregierungen schamvoll über ihre Rolle und Fehler der letzten 3 Jahre schweigen, geht Niederösterreich als erstes Bundesland den Schritt der Bitte um Entschuldigung auf die Bevölkerung zu", betont Landesvize Udo Landbauer (FP).

Landes-Vize Udo Landbauer 
Landes-Vize Udo Landbauer 
privat

Der COVID-Hilfsfonds ist mit 31,3 Millionen Euro dotiert. Diese Mittel stehen für Kinder, Familien, alle Betroffenen der Covid-19-Maßnahmen und Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern, die unter Long-Covid-Folgen sowie Impfbeeinträchtigungen leiden, bereit. "Wir wollen und wir werden all jenen, denen durch die Zwangsmaßnahmen der pseudo-Experten getriebenen Verbotspolitik, gesundheitlicher, emotionaler oder psychischer Schaden zugefügt wurde, späte Gerechtigkeit bieten. Und wir sind damit kein Einzelfall in Österreich - wir sind der erste Fall", so Landbauer.

"Auf die Zwangsgefängnisse für die Österreicher wird eine Festung Gerechtigkeit folgen."

Der blaue NÖ-Frontmann ist sich sicher, dass auf Niederösterreich auch andere folgen werden und es wird eine freiheitliche Bundesregierung sein, die Gerechtigkeit in ganz Österreich wieder einkehren lässt. "Auf die Zwangsgefängnisse für die Österreicher wird eine Festung Gerechtigkeit folgen. Und das Fundament der Festung Gerechtigkeit ist das aufrichtige und tief empfunden entschuldigen bei den Österreichern für die völlig misslungenen Zwangsmaßnahmen der Bundesregierung und der gleichgeschalteten Landesregierungen", sagt der Lande-Vize abschließend.

Und so sehen die Richtlinien aus:

Ausgleichszahlungen für verhängte Strafen aufgrund von COVID-Bestimmungen, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind.

Strafen und Anwaltskosten

Zuschuss zu Anwaltskosten im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafverfahren wegen Strafen aufgrund von COVID-Bestimmungen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind: Honorarnote und Zahlungsweise müssen nachgewiesen werden. Höchstgrenze von € 1.000 pro bekämpfter Strafe.

Impfschäden und Long-Covid

Pauschalzahlung für ärztlich bestätigte Impfbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfung – auch außerhalb des Impfschadengesetzes: Die Maßnahme besteht in der Bezahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 1.000 bei einer ärztlich bestätigten Beeinträchtigung sowie € 1.500 bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Krankenhausaufenthalt aufgrund der Verabreichung eines COVID-19 Impfstoffes.

Zahlung für Menschen, die unter Long-COVID-Folgen leiden: Pauschalbetrag in Höhe von € 1.000 im Fall von ärztlich bestätigtem Long COVID sowie € 1.500 bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Krankenhausaufenthalt.

Psychische Störungen

Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behandlung nachgewiesener psychischer und seelischer Störungen und Krankheiten, die während der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind. Die Förderhöhe beträgt maximal 1.000 Euro.

Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen für erforderliche Therapien, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind. Förderhöhe beträgt maximal € 500.

Förderung von Vereinen welche sich für die Belange von Menschen einsetzten, die Schäden oder Beeinträchtigungen durch COVID-19-Impfungen oder COVID-19 Erkrankungen ausweisen.

Nachhilfe und Freizeit

Förderung von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche: Gefördert werden anfallende Kosten für Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bei Folgen von Corona- und/oder Corona-Maßnahmen-bedingten Problemen in Form eines Betrages pro Kind oder Jugendlichen von maximal € 200.

Finanzielle Zuschüsse für Nachhilfe für Schüler und Lehrlinge. Es wird eine Förderung für bereits absolvierte und bezahlte Nachhilfestunden gewährt. Förderhöhe beträgt maximal € 500.

Finanzielle Zuschüsse für sonstige erforderliche Unterstützungen zur Beseitigung einer unverschuldeten persönlichen oder familiären Notlage aufgrund der COVID-19 Pandemie und deren Folgen (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) zu speziellen Behandlungen, Unterstützungen, Therapien oder Begräbniskosten. Förderhöhe einmalig bis zu maximal 500 Euro.

Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche: Gefördert werden Vereine, welche Leistungen anbieten bzw. angeboten haben, die zum Ziel haben, Corona- und/oder Coronamaßnahmen-bedingte Probleme bei Kindern und Jugendlichen durch Projekte zur Förderung der psychischen und/ oder physischen Gesundheit zu bekämpfen. Die Förderung beträgt bis zu maximal 2.000 Euro pro Projekt. Projekte müssen für einen Zeitraum von 1.9.2023 bis 28.2.2025 eingereicht werden.

Ab 1. September 2023 können Aufwendungen, die vom 16. März 2020 (erster Lockdown) bis zum 30. Juni 2023 (Ende der Corona-Maßnahmen) bezahlt wurden, bis zum Stichtag 28. Februar 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung läuft bis 31. August 2025.
Noch im Juli wird die Website, über die sämtliche Anträge abgewickelt werden können, mit allen Details und konkreten Informationen online gehen.

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    Landesrat Ludwig Schleritzko, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, LH-Stellvertreter Udo Landbauer und Landesrat Christoph Luisser
    Landesrat Ludwig Schleritzko, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, LH-Stellvertreter Udo Landbauer und Landesrat Christoph Luisser
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