Oberösterreich

100 tote Vögel gefunden – der Grund ist beunruhigend

Ein Vogelsterben wurde in den vergangenen Tagen im EU-Vogelschutzgebiet Weidmoos registriert. Der Grund ist beunruhigend, so erste Untersuchungen.

Peter Reidinger
Tests bestätigten nun, dass es sich bei der Krankheit um Vogelgrippe handelt.
Tests bestätigten nun, dass es sich bei der Krankheit um Vogelgrippe handelt.
iStock

In erster Linie waren Möwen betroffen, die plötzlich tot am Boden lagen. Rund 100 Stück wurden eingesammelt, so das Land Oberösterreich in einer Aussendung. Die Proben wurden zur Analyse weitergeschickt, nun liegen erste Ergebnisse vor. "Wie eine Untersuchung an der AGES in Mödling ergeben hat, liegt bei allen stichprobenartig untersuchten Tieren eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 vor", so das Land OÖ.

Die Behörden handelten sofort. Es wurde eine Verordnung zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen erlassen.

In der Gemeinde Franking sowie den Katastralgemeinden Moosdorf der Gemeinde Moosdorf und Steinwag der Gemeinde St. Pantaleon gelten ab Dienstag folgende Maßnahmen:

-       Verbringungsbeschränkungen für wildlebende Vögel sowie Erzeugnissen daraus

-       Meldepflicht für tot aufgefundene Vögel

-       Stallpflicht für gehaltenes Geflügel bzw. Haltung nach oben hin abgedeckt, um Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen bestmöglich zu verhindern

Das Land OÖ betont: "Freizeitaktivitäten und Ausflüge in der infizierten Zone sind uneingeschränkt möglich. Jedoch sollten Personen, die selbst Geflügel halten, bestimmte Hygienemaßnahmen einhalten und jedenfalls vor Betreten der Stallung Schuhe und Kleidung wechseln, um einen Erregereintrag zu verhindern."

Zudem muss Wassergeflügel getrennt von Hühnern gehalten werden. "Geflügel darf nicht im Freien gefüttert werden, die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben."

Dieses Verhalten muss nun eingehalten werden

Eine wichtige Hygienemaßnahme sei immer ein Wechsel des Schuhwerks oder die Desinfektion der Schuhe vor dem Betreten des Stalles.

"Die beschriebenen Maßnahmen zielen darauf, einen möglichen Viruseintrag in die Ställe zu verhindern. Viruskontakt kann im Freien nicht ausgeschlossen werden, weil die Infektion von wildlebenden Vögeln wie Möwen in die Umgebung übertragen werden kann."

Die infizierte Zone gilt bis auf Widerruf und die Risikosituation wird laufend neu bewertet.

Die Behörden betonen erneut: "Für Menschen stellt das aktuell in vielen Ländern Europas bei Wildvögeln vorkommende Influenza-A Virus H5N1 keine relevante Gefahr dar. Allerdings sind Maßnahmen notwendig, um das Hausgeflügel vor einer Infektion mit dem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus zu schützen."

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