Wien

100-Euro-Bonus in Wien – so kommst du an dein Geld

Die Stadt Wien greift einem Teil ihrer Bürger mit einem weiteren Geldbonus in der Höhe von 100 Euro unter die Arme. Das muss man nun dafür tun.

Roman Palman
Rund 234.000 Wiener haben Anspruch auf 100-Euro-Geldbonus.
Rund 234.000 Wiener haben Anspruch auf 100-Euro-Geldbonus.
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Um die aktuelle Teuerung und die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Stadt Wien eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So haben rund 234.000 anspruchsberechtigte Personen bereits eine automatisierte Anweisung der Energiekostenpauschale erhalten.

Alleinerziehende, die keine Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen, aber im April dieses Jahres eine Leistung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes oder eine Ausgleichs- bzw. Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung bezogen haben, können seit Anfang August auf wien.gv.at einen Antrag auf eine zusätzliche Auszahlung zu je 100 Euro stellen. Antragstellungen sind noch bis Ende September möglich. Online-Anträge sind noch bis 30. September möglich.

Alleinerziehende mit Mindestsicherungs- und/oder Wohnbeihilfenbezug, hätten den Bonus bereits automatisiert ausbezahlt bekommen, heißt es aus dem Wiener Rathaus. Dort betont man: "Ein Mehrfachbezug ist nicht möglich".

Wichtig: Die Förderungen werden nicht auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wohnbeihilfe, nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder auf Ausgleichs- und Ergänzungszulagen angerechnet.

Dokumente online einreichen

Die nötigen Unterlagen wie Einkommensbelege über Arbeitslosengeld-, Notstandshilfe-, Pensionsvorschuss- oder Umschulungsgeld- oder Ausgleichszulagen-Bezug vom April 2022, der amtliche Lichtbildausweis des Alleinerziehers sowie die Geburtsurkunde bzw. den Lichtbildausweis der minderjährigen Kinder im Haushalt können selbst hochgeladen werden. "So wird gewährleistet, dass das Ansuchen rasch bearbeitet und der Zuschlag in Höhe von 100 Euro zeitnah ausbezahlt wird", betont die Stadt Wien.

Sollte eine persönliche Unterstützung beim Ausfüllen benötigt werden oder kein Zugang zu dem Online-Ansuchen möglich sein, würden die Mitarbeiter der Sozialzentrumsstandorte der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien (MA 40) gerne unterstützend zur Seite stehen.

Das zahlt der Bund jetzt der Reihe nach aus:

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