Coronavirus

1 Meter Abstand halten ist jetzt Gesetz

Heute Redaktion
Teilen
Ein Meter Abstand halten ist in Zeiten der Coronakrise Pflicht.
Ein Meter Abstand halten ist in Zeiten der Coronakrise Pflicht.
Bild: picturedesk.com

Beinahe jeden Tag gibt die Regierung neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise aus. Eine davon lautet: Ein Meter Abstand halten. Das ist jetzt Gesetz.

Zahlreiche Maßnahmen und Verhaltensregeln wurden seit Beginn vergangener Woche erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus in Österreich einzudämmen (Hier ein Überblick über alle).

Gesetze und Empfehlungen

Während manche nur Verhaltensaufforderungen sein können (etwa die Empfehlung, regelmäßig Hände zu waschen), werden manche vom Nationalrat in Windeseile in stichhaltige Gesetze gegossen. So zum Beispiel das Veranstaltungsverbot oder die Schließung der Schulen.

Ebenfalls per Gesetz verboten: Man muss gegenüber anderen Personen einen Mindestabstand von einem Meter einhalten.

1 Meter Abstand ist Gesetz

So steht es im Bundesgesetzblatt vom 15. März, das eine Verordnung des Gesundheitsministeriums enthält. Konkret wird darin das generelle Versammlungsverbot behandelt, das seit 16. März gilt.

Das Betreten öffentlicher Orte ist ab sofort verboten, sofern es nicht zu beruflichen Zwecken, zur Hilfe von Bedürftigen oder zur Besorgung von Lebensmitteln notwendig ist. Und dabei gilt, ganz streng: "Gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten."

Ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Die Regel gilt - das wird explizit erwähnt - auch in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Das Versammlungsverbot sowie das Abstand halten tritt mit 16. März 2020 in Kraft und endet mit Ablauf des 22. März.

++ Alle aktuellen Infos zum Coronavirus und Österreich gibt's hier ++

++ Wie es um die Corona-Epidemie weltweit steht, liest du hier. ++

Die aktuelle Corona-Karte für Österreich: