Österreich
"Wunsch ans Christkind": Mann wünscht Chef Tod
Ein langjähriger Mitarbeiter einer Wiener Firma fand seine Versetzung als ungerecht, bei einem Weihnachtsgewinnspiel begehrte er den Tod seiner Vorgesetzten.
Ein schwieriger Fall im engeren Sinne beschäftigte jetzt knapp drei Jahre die Arbeitsgerichte. Ein seit 1991 im Betrieb tätiger Portier eines Wiener Betriebes, der für seine rüden Worte bekannt war, war im April 2015 versetzt worden, nahm die neue Stelle nur unter Protest an, trug fortan ein Schild mit der Aufschrift „Unzufriedener unterbezahlter Mitarbeiter".
Im Zuge einer Gewinnspielaktion der Mitarbeiterzeitung vor Weihnachten 2016 durften alle Mitarbeiter drei Wünsche ans Christkind schicken. Die Anliegen des Vertragsbediensteten hatten es in sich: Er wünschte sich wörtlich eine Pfählung des Personalchefs und einen Tod durch den Strang des Vorstandvorsitzenden. Der wütende Arbeitnehmer wurde schließlich angezeigt und entlassen.
"Freie Meinungsäußerung"
Nur: Nach 25 Dienstjahren – zudem galt der Mann nach einem Unfall im Jahr 2008 als begünstigter Behinderter – wollte er die Entlassung nicht einfach so hinnehmen, zog vor Gericht, pochte dabei immer auf freie Meinungsäußerung und dass ein "Wunschzettel ans Christkind" keine ernstgemeinte Drohung sei und schon gar keine erhebliche Ehrverletzung.
In den ersten beiden Instanzen hatte der geschasste Vertragsbedienstete Erfolg, das letzte Wort hatte jetzt aber der Oberste Gerichtshof, der erklärte die Entlassung im Sommer 2019 für rechtswirksam. Der Badener Anwalt Gottfried Forsthuber zum Fall: „Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie endet, wenn Kollegen oder Chefs beschimpft werden. Die Entlassung war die einzig richtige Entscheidung."