Österreich

"Delogierung" nach elf Jahren im Gemeindebau

Weil der Neffe als Hauptmieter auszog, müssen jetzt auch die Mitbewohnerinnen – seine Tante samt Partnerin – ihre Gemeindewohnung verlassen.

Heute Redaktion
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Müssen ihre Wohnung nach elf Jahren verlassen: Susanne R. und Karin P.
Müssen ihre Wohnung nach elf Jahren verlassen: Susanne R. und Karin P.
Bild: WIFF

Eigentlich wollte nur Werner R. seine Wohnsituation verändern. Jetzt droht aber seiner Tante Susanne und ihrer Partnerin Karin ein unfreiwilliger Umzug! Denn obwohl die beiden Floridsdorferinnen seit elf Jahren in der Gemeindewohnung in der Nordmanngasse hauptgemeldet sind, erfüllen sie dennoch nicht die Voraussetzungen, die Wohnung zu übernehmen.

"Wir sind aus allen Wolken gefallen, als wir das jetzt einem Antwortschreiben von Wiener Wohnen entnehmen mussten", so Susanne R.

"Sie besitzen kein Wohnticket bzw. sind nicht vormerkbar", steht in dem Schreiben von Wiener Wohnen. "Hierfür wären ein zweijähriger Hauptwohnsitz in Wien und das Vorliegen eines Vormerkgrundes entsprechend unserer Vergaberichtlinien notwendig", heißt es weiter.

Dem Paar stehe es aber frei, sich an die Wohnungskommission zu wenden, so Wiener Wohnen. Susanne R. und Karin P. wandten sich hilfesuchend an das WIFF. Bezirksrat Ossi Turtenwald: "Dieser Fall schlägt dem Fass den Boden aus! Die Entscheidung, den Damen die Wohnung nicht zu übergeben, ist völlig realitätsfremd."