Österreich

"Ich dachte die anderen sind die Geisterfahrer"

Ein Weinbauer und Pfarrgemeinderat aus NÖ war 40 Kilometer als Geisterfahrer unterwegs. Sein Rezept: "Ich habe mich rechts gehalten".

Heute Redaktion
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Auf dem Weg vom feucht-fröhlichen Abend im Beisl nach Hause hatte sich ein 62-Jähriger aus NÖ in der Auffahrt geirrt und glühte rund 40 Kilometer auf der S5 in die falsche Richtung, weshalb er am Dienstag wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt in Korneuburg vor Gericht stand.

Sichtlich nervös nahm der Weinbauer auf der Anklagebank Platz. Gleich zu Beginn erzählte der Weingutsbesitzer - der Strafandrohung von bis zu zehn Jahren Haft ins Auge blickend - dem Richter: "Herr Richter, Sie müssen halt schon wissen, ich bin im Pfarrgemeinderat, bin Feuerwehrmann, habe zahlreiche Auszeichnungen vom Land und Bauernbund." Richter Manfred Hohenecker ätzte zurück: "Von mir erwarten Sie aber keinen Orden, oder?", dabei kam der Jurist gleich zum Fall: "Wie war die Sache?"

Warnungen gehört - daher rechts gehalten

Bei einem Beisl-Abend trank der 62-Jährige laut eigenen Angaben zwei Achterl Wein und ein Seidl – der Kellner im Zeugenstand multiplizierte die getrunkene Alkoholmenge dann aufs Dreifache. Der Weinbauer habe einen Zechkumpanen heimgeführt und dabei die Orientierung verloren.

"Haben Sie die Geisterfahrer-Warnungen im Radio gehört?", wollte der Richter wissen. "Ja schon, darum habe ich mich ja rechts gehalten", so der Angeklagte. "Und Ihnen kamen Dutzende Fahrzeuge entgegen. Da kam Ihnen nicht der leise Verdacht, dass Sie eventuell der Geisterfahrer sind oder haben Sie geglaubt, die anderen seien die Geisterfahrer?", so Hohenecker. "Anfänglich glaubte ich wirklich, dass die anderen die Geisterfahrer sind, zum Schluss war es mir klar", entgegnete der Angeklagte.

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Auf Polizeiwagen zugerast

Nach rund 40 Kilometern Geisterfahrt wendete der Weinbauer, wollte abfahren. Nur: Ein alarmierter Streifenwagen wollte den 62-Jährigen abdrängen, der Pfarrrat steuerte mit vollem Karacho auf den Polizeiwagen zu, der Beamte im Streifenwagen verriss im letzten Moment das Steuer. Der Alkolenker flüchtete, wurde aber über die Kennzeichen ausgeforscht.

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Neben zwei Jahren Führerscheinentzug (und dann neuer Prüfung) erging folgendes Urteil (rechtskräftig): 7.200 Euro Geldstrafe und ein Jahr bedingte Haft wegen Gemeingefährdung. (Lie)

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