Österreich
"Flüchtlinge entlausen": Jurist freigesprochen
Ein Staatsanwalt in Innsbruck musste wegen menschenverachtenden Aussagen ein Disziplinarverfahren absolvieren – der Mann wurde freigesprochen.
Ausgangspunkt des Verfahrens waren Deutschkurse für Asylwerber, die im Gebäude des Landesgerichts im Justizsprengel Innsbruck-Feldkirch abgehalten werden sollten.
Staatsanwalt sorgte sich um "Entlausung von Flüchtlingen"
Im Zuge der Vorbereitungen des Deutschkurses rief ein Staatsanwalt bei dem zuständigen stellvertretenden Amtsdirektor des Gerichts an und erkundigte sich, ob alles genehmigt sei und ob die Flüchtlinge auch beaufsichtigt werden. Als diese Anfrage bejaht wird, legt der Staatsanwalt nach und informierte den Amtsdirektor darüber: „dass er die Flüchtlinge in Zukunft im Auge behalten werde, da man ja nicht wissen könne, ob die Flüchtlinge geimpft und entlaust seien."
Der stellvertretende Amtsdirektor hielt diese Aussage zunächst noch für einen (schlechten) Scherz, wurde aber vom Staatsanwalt unverzüglich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei keineswegs um einen Scherz gehandelt habe.
Pauschalvorwurf gegen alle geflüchteten Menschen
Der oberste Gerichtshof sah in der Aussage des Staatsanwalts allerdings wenig Positives. Seine Aussage würde Flüchtlinge pauschal als unsauber, unhygienisch und mit ansteckenden Krankheiten behaftet darstellen und sei geeignet "Assoziationen mit dem Umgang mit Zwangsarbeitern in den 1930er und 1940er Jahren" herzustellen, gab der OGH in seiner Urteilsbegründung an.
Der Fall ist insofern problematisch, da für Staatsanwälte und Richter strenge Regeln gelten, die auch das Recht auf persönliche und freie Meinungsäußerungen einschränken können. Insbesondere seien durch Justizbedienstete Aussagen zu vermeiden die das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen ihrer Berufsstände gefährden könnten.Eine Pauschalbegründung ohne Tatsachenbezug, wie ebenjene Aussage des Staatsanwaltes, sei laut OGH durchaus geeignet ebendieses Vertrauen in die Rechtspflege zu gefährden. Der Berufstand der Staatsanwälte sei außerdem in dienstlichen Belangen zu Unvoreingenommenheit, Objektivität und Sachlichkeit verpflichtet.
Freispruch trotz OGH Kritik an Staatsanwalt
Der Staatsanwalt war vom Oberlandesgericht in Linz in erster Instanz für schuldig befunden worden, der Mann bekämpfte jedoch das Urteil erfolgreich. In dem anschließenden Berufungsverfahren vor dem OGH wurde der Staatsanwalt schließlich freigesprochen und das, obwohl der OGH durchaus die rufschädigenden Aspekte solch unüberlegter Aussagen durch einen Mitarbeiter der österreichischen Justiz im vorliegenden Fall als durchaus gegeben erachtet hatte. Das Gespräch des Staatsanwaltes mit dem stellvertretenden Amtsdirektor sei auch dienstlich gewesen, allerdings sei es mangels Öffentlichkeit des Gespräches zu keiner Pflichtverletzung durch den Angeklagten gekommen. Deshalb sei der Staatsanwalt vom Dienstvergehen freizusprechen, begründete den OGH das Revisionsurteil. (Red)