Niederösterreich
AK warnt – Job ablehnen kostet Arbeitslosengeld
Leser Elias K. wurde vom AMS das Geld gestrichen: "Dabei habe ich erst ein Jobangebot abgelehnt, ich dachte ich dürfe 3 Mal ablehnen."
Dabei handelt es sich um einen verbreiteten Irrglauben. Es gibt keine bestimmte Anzahl an Stellenangeboten, die Sie ablehnen dürfen. Allerdings müssen die vom AMS vermittelten Stellen zumutbar sein.
Gesetzlich geregelt
Das ist gesetzlich geregelt. Zum Beispiel gelten bei einem Vollzeitjob zwei Stunden Wegzeiten für die Hin- und Rückfahrt als zumutbar, bei Teilzeit 1,5 Stunden. Auch muss sichergestellt sein, dass Sie mindestens so viel bezahlt bekommen, wie es dem Kollektivvertrag der Branche entspricht - alles dazu hier.
Bei der ersten Ablehnung verlieren Sie für sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld, bei der zweiten kann das Geld für bis zu acht Wochen gesperrt sein. Sie bleiben aber jedenfalls krankenversichert.
Noch Fragen? AK-Arbeits- und Sozialrecht: Telefonnummer: 057171-22 000.
Wann heuer dein AMS-Geld am Konto ist, liest Du hier.