Österreich

Heimpflege abgelehnt: Steirer muss auf Intensiv bleiben

Skurriler Fall in der Steiermark: Ein 37-Jähriger könnte das Spital verlassen. Weil ihm die Heimpflege verweigert wird, kann er aber nicht nach Hause.

Christine Ziechert
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Der 37-Jährige kann die Intensivstation derzeit nicht verlassen.
Der 37-Jährige kann die Intensivstation derzeit nicht verlassen.
Waltraud Grubitzsch / dpa / picturedesk.com (Symbolbild)

Ein Sprung ins kühle Nass wurde M. zum Verhängnis: Der Steirer verbrachte im vergangenen Jahr mit Freunden einen Tauch-Urlaub in Zadar (Kroatien). Als er ins Meer sprang, prallte er mit dem Kopf gegen einen Felsen und brach sich den ersten und zweiten Halswirbel. Seitdem ist der heute 37-Jährige vom Kopf abwärts gelähmt.

Durch das rasche Reagieren seiner Freunde und einer Not-OP wurde M. gerettet: "Er kann von Glück reden, dass er noch am Leben ist", meinten die kroatischen Ärzte damals. Als der Lehrer stabil genug für den Transport war, wurde er nach Österreich gebracht. 

Seit Dezember liegt Spital-Entlassungsbrief vor

Der Steirer musste erst künstlich beatmet werden, doch durch die Implantation eines Zwerchfell-Schrittmachers im LKH Graz kann M. nun die Atmung selbstständig bewältigen. Seit 21. Dezember liegt der Entlassungsbrief der Intensivstation vor, doch der 37-Jährige kann nicht in seine Wohnung, die extra barrierefrei gemacht wurde. Denn die nötige Heimpflege wurde ihm nicht bewilligt, berichtet die "Kleine Zeitung".

Bei einem ähnlichen Fall, der am Obersten Gerichtshof entschieden wurde, betrugen die Kosten für die Heimpflege über 22.000 Euro monatlich. Und diese hohen Kosten will nun weder die Versicherungsanstalt (BVAEB) noch der Gesundheitsfonds Steiermark übernehmen. Auch das Sozialamt der Stadt Graz lehnt laut "Kleine Zeitung" eine Zuzahlung zur mobilen Pflege ab.

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    Helmut Graf
    "Wenn keine Entscheidung zeitnah getroffen wird, müssen wir klagen" - Mariella Hackl, Anwältin von M.

    Die hohen Kosten ergeben sich aufgrund der häuslichen Intensivpflege: Denn M. wird mithilfe eines Schrittmachers beatmet, dieser könnte wegen eines technischen Defekts aber ausfallen. Daher dürfen sich laut Ärztegesetz weder Angehörige noch Laien um den Gelähmten kümmern.

    Doch der Pflegebescheid von der BVAEB und dem Gesundheitsfonds lässt auf sich warten: "Das ist eine Zumutung, der mein Mandant hier ausgesetzt ist. Er hat sehr wohl einen Anspruch auf intensivmedizinische Pflege von zu Hause. Wenn keine Entscheidung zeitnah getroffen wird, müssen wir klagen. Das würde ich Herrn M. aber gerne ersparen", meint Familien-Anwältin Mariella Hackl zur "Kleinen Zeitung".

    Sein einziger Wunsch: Ein selbstständiges Leben führen

    Der behördliche Spießrutenlauf ist für die Familie und M. selbst eine enorme Belastung. Denn der 37-Jährige will endlich die Intensivstation verlassen und ein möglichst selbstständiges Leben führen. Mithilfe eines mund- und augengesteuerten Computers hätte er sogar eine Stelle als Programmierer in Aussicht.