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Polizei warnt: Diese Mail auf keinem Fall ernst nehmen 

Nun treiben Kriminelle mit gefälschten E-Mails über Kinderpornografie ihr Unwesen im Internet. Die Polizei warnt vor derartigen Maschen. 

Tobias Kurakin
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Die Polizei warnt eindringlich vor neuen Betrugsmaschen durch Cyberkriminelle.
Die Polizei warnt eindringlich vor neuen Betrugsmaschen durch Cyberkriminelle.
Bild: Fotolia/Symbolbild

Die Maschen von Cyberkriminellen werden immer dreister. Wie bereits berichtet, gelang es einem falschen Software-Techniker eine Grazer Pensionistin um 70.000 Euro zu erleichtern. Nun macht sich bereits die nächste Verbrecherbande mit einer neuen Masche im Internet auf die Suche nach potenziellen Opfern.   

Polizei, Innenministerium und Europol als angeblicher Absender 

Dabei bekommen Userinnen und User ein Mail mit dem Inhalt: "Wir leiten ein Verfahren gegen Sie ein, kurz nach einer Computerbeschlagnahme von Cyberinfiltration, für: Kinderpornografie, Pädophilie, Cyberpornografie und Exhibitionismus". Der angebliche Absender des elektronischen Briefes sind Innenministerium, Polizei und Europol. Die Betrüger gehen sogar so weit, dass sie mit der umgehenden Verhaftung drohen.  

Die Mail trägt zudem die Unterschrift vom Leiter des Bundeskriminalamtes, Andreas Holzer, in dessen Namen, die Empfänger folgende Botschaft erhalten: "Nach Abschluss der Ermittlungen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass Sie diese Straftaten begangen haben, nämlich den Besitz, die Betrachtung, die Übermittlung und die Konsultation von Bildern und Videos mit exhibitionistischem oder kinderpornografischem Charakter über das Internet bei Gesprächen mit Minderjährigen unter 16 Jahren. Wir haben auch festgestellt, dass erotische Nachrichten und Szenen der Zurschaustellung und Masturbation über Webcam und Instant-Chat-Sitzungen praktiziert wurden."

Weiters werden die Betrugs-Opfer aufgefordert, binnen 48 Stunden auf die Mail zu antworten und sich zu rechtfertigen. Wenn während dieses Zeitraums keine Erklärung erfolgen würde, erfolgt die Aufnahme der Empfänger im nationalen Sexualstraftitelregister. 

Die Polizei stellt jedenfalls klar, dass es sich bei diesen Nachrichten um Betrugsversuche handelt. Niemals würde die Exekutive eine Festnahme per E-Mail verkünden und auch andere Passagen der Nachricht seien absolut nicht vorstellbar. Zudem würde das Bundeskriminalamt natürlich keine, wie in der Mail angegeben, Adresse von G-Mail verwenden.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com