Coronavirus
Maske fällt! Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Ostern
Sie ist sieben Seiten lang, gilt ab Karsamstag und beendet vielerorts die Maskenpflicht: Die neue Corona-Verordnung bringt Lockerungen.
Am Gründonnerstag tritt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vor die Presse und informiert die Österreicherinnen und Österreicher – wie berichtet – über die neuen Corona-Regeln. "Heute" erfuhr vorab: Es kommt zu weitreichenden Lockerungen. Die siebenseitige sogenannte "Covid-Basismaßnahmenverordnung" tritt schon am 16. April in Kraft. "Heute" hat die wesentlichen Eckpunkte vorab recherchiert:
➤ Keine generelle FFP2-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch FFP2-Empfehlung – außer in drei besonders schützenswerten Bereichen (siehe unten)
Auch die 3G-Regel fällt in Österreich. Ausnahme: In Krankenanstalten, Altenwohn- und Pflegeheimen und in vergleichbaren Settings bleibt eine 3G-Regelung für Besucher, Mitarbeiter und externe Dienstleister aufrecht, erfuhr "Heute".
Maskenpflicht gilt weiter:
➤ in Krankenhäusern, Altenwohn- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings
➤ in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen
➤ in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels
Es ist fix – vor dem Herbst muss sich niemand zwingen den vierten Corona-Stich holen. So wird in der Verordnung geregelt, dass die Gültigkeitsdauer der 3. Impfung im Grünen Pass von neun auf zwölf Monate (365 Tage) verlängert wird.
Im Job kommt es zu einer Sonderregelung, auf die dem Vernehmen nach die Sozialpartner gepocht haben: In begründeten Fällen können über diese Verordnung hinausgehende, strengere Regelungen am Arbeitsplatz erlassen werden.
Wie "Heute" in Erfahrung bringen konnte, soll die neue Rauch-Verordnung bereits mit Karsamstag (16. April 2022) in Kraft treten und vorerst bis 8. Juli Gültigkeit haben.