Coronavirus
Minister sagt um 13 Uhr neue Corona-Regeln an
Eil-Pressekonferenz im Gesundheitsministerium: Um 13 Uhr wird Minister Johannes Rauch ganz neue Corona-Regeln für Österreich verkünden.
Tagelang wurde gewartet, nun geht es auf einmal ganz schnell: Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) informiert noch am Donnerstag um 13 Uhr über die neuen Corona-Maßnahmen ab 16. April 2022. Fast fix ist bereits eine Verlängerung des Grünen Passes, Rauch hatte dies indirekt in Gesprächen bereits bestätigt. Ebenfalls in Planung: Die Regierung will die Indoor-Maskenpflicht, etwa im Handel, und die G-Regeln in der Gastronomie nicht verlängern. Wien ist da allerdings extrem skeptisch, vielerorts wird die Maske bleiben.
Vorsichtig ist man dennoch, bereits jetzt mit Blick in den Herbst: "Es wird sicher nicht sein können, dass wir im dritten Pandemiejahr sagen, dass wir nicht wussten, was auf uns zukommen wird", so Gesundheitsminister Rauch. Das Gute sei: Man habe ein bestehendes Corona-System, "das wir im Herbst wieder hochfahren können". Mit den derzeit sinkenden Neuinfektionszahlen würde man "in eine ruhigere Phase der Pandemie" übergehen, so Rauch.
Sonderweg wird für Wien erwartet
Dem Vernehmen nach dürfte die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und möglicherweise auch in Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken etc.) bleiben. Eine ähnliche Lösung gab es bereits im vergangenen Sommer. Auch ob die 3G-Regel in der Nachtgastronomie bleibt, ist offen.
Die Bundeshauptstadt Wien dürfte aber weiterhin einen strengeren Weg gehen. Derzeit gilt hier in der Gastronomie die 2G-Regel. Fix ist, dass Wien an der FFP2-Maskenpflicht in den Öffis festhalten wird. Und auch in Geschäften des täglichen Bedarfs - wie Supermärkte, Apotheken und Co. - wird man sich wohl auch nach dem 16. April auf das Maskentragen einstellen müssen. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und der Medizinische Direktor des Wiener Gesundheitsverbunds Michael Binder werden die Vorgangsweise Wiens in der Pandemiebekämpfung für die kommenden Monate um 14.30 Uhr bekannt geben.