Politik
Detektiv-Verband spricht über "Ibiza-Detektiv" Klartext
Julian H. wird in Medien häufig "Ibiza-Detektiv" oder "Privatdetektiv" genannt – dem Österreichischen Detektiv-Verband passt das aber gar nicht.
Der am Dienstag wegen Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz in erster Instanz – es gilt die Unschuldsvermutung – verurteilte Julian H. wurde von diversen Medien immer wieder als "Detektiv" oder als "Privatdetektiv" bezeichnet. Nun gibt es eine Klarstellung des Österreichischen Detektiv-Verbands (ÖDV)!
Wenngleich diese Berufsbezeichnungen im Gegensatz zum "Berufsdetektiv", dessen Bezeichnung gesetzlich geschützt ist, frei sind, hält der ÖDV fest, dass Hessenthaler in Österreich nie Berufsdetektiv war und auch keine Gewerbeberechtigung für dieses Gewerbe besessen hat.
Umfangreiche Rechte und Pflichten
Berufsdetektive haben in Österreich umfangreiche Rechte und Pflichten. Demzufolge wird Ihnen auch eine mehrjährige Polizei- oder Detekteipraxis, eine staatliche Befähigungsprüfung und eine erhöhte Zuverlässigkeit abverlangt. All das hätte Julian Hessenthaler nicht erfüllt.
Berufsdetektive sind unter anderem zur Beweisbeschaffung in sämtlichen Straf- und Zivilrechtssachen, zur Aufklärung von Straftaten, zum bewaffneten Schutz von Personen, zur Bekämpfung von Personaldelikten und Ladendiebstählen und zur Aufdeckung von illegalen Lausch-, Video-, und Ortungsangriffen gesetzlich befugt.
"Hat mit Detektiv-Arbeit nichts zu tun"
"Nach Ibiza zu fahren, dort eine Kamera zu montieren und eingeladene Personen beim Gespräch aufzunehmen, hat mit der Arbeit von Berufsdetektiven nicht das Geringste zu tun", hält Andreas Schweitzer, Berufsdetektiv und Rechtsanwalt, als Präsident des Österreichischen Detektiv-Verbandes fest.
Der ÖDV distanziert sich jedenfalls und unmissverständlich von den Machenschaften und Vorgehensweisen des Herrn Julian H.