Coronavirus

Dafür brauchst du ab Mittwoch wieder den Grünen Pass

Ab Mittwoch gelten in Österreich wegen der steigenden Fallzahlen wieder verschärfte Corona-Regeln. "Heute" liegt der neue Verordnungsentwurf vor.

Roman Palman
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Bundesweit gilt 3 G ab Mittwoch - außer in Wien, hier bleibt es bei 2G!
Bundesweit gilt 3 G ab Mittwoch - außer in Wien, hier bleibt es bei 2G!
apa /picturedesk/iStock ("Heute"-Montage)

Update 23. März 2022: Die Regierung hat es überraschend nicht geschafft, die Verordnung vor Mitternacht auch öffentlich zu machen. Durch die Verzögerung treten die neuen Regeln, anders als in diesem Artikel vom Dienstag beschrieben, nicht am Mittwoch sondern frühestens am Donnerstag in Kraft. Der Text im Original:

Nachdem am vergangenen Mittwoch ein neuer Allzeitrekord bei den Neuinfektionen aufgestellt wurde und die Spitalsauslastung immer noch steigt, schaltet die Regierung nun einen Gang zurück und reagiert mit einer Verschärfung der bisher eher schleifen gelassenen Corona-Regeln.

"Heute" liegt der Verordnungsentwurf aus dem Gesundheitsministerium von Minister Johannes Rauch vor. Wie das Papier zeigt, wird die FFP2-Maske in vielen Bereich wieder zur Pflicht – alternativ kann es dazu auch 3G-Kontrollen geben. Auch der Grüne Pass feiert somit ein Comeback.*

Die neuen Regeln im Detail

Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske wird auf zahlreiche Bereiche ausgeweitet. Allerdings entfällt diese Maskenpflicht stets, wenn Betreiber, Inhaber oder Mitarbeiter alle Kunden bzw. Passagiere auf ihre 3G-Nachweise kontrolliert.

Es gibt also ein Comeback des bekannten Grünen Passes: Wenn ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgelegt wird, entfällt die Maskenpflicht. Als solcher Nachweis zählt ein aufrechtes Impfzertifikat, ein maximal sechs Monate alter Genesungs- oder Absonderungsbescheid sowie negative Corona-Tests. Die Gültigkeitsdauer der PCR-Tests beträgt 72 Stunden (in Wien 48 Stunden), bei Schnelltests 24 Stunden (in Wien nicht gültig).

Hier kehrt Grüner Pass zurück

Die 3G-Alternative zur Maskenpflicht ist an folgenden Orten möglich:
– Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen sowie Ausflugsschiffen im Gelegenheitsverkehr
– Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie (ausgenommen am Sitzplatz) und in allgemein zugänglichen Bereichen von Hotels. 
– Sportstätten, Freizeit- & Kultureinrichtungen

Friseure, Gastwirte und auch Opernhäuser etwa können dadurch ihren Kunden die Maskenpflicht ersparen, wenn sie bei ALLEN den Grünen Pass kontrollieren.

Beim Betreten öffentlicher Orte gibt es diese 3G-Alternative nicht. In geschlossenen Räumen ist wie schon jetzt immer eine Maske zu tragen. Selbes gilt weiterhin auch in Öffis, Taxis, Supermärkten und anderem lebensnotwendigen Handelsbetrieben.

Maske auch im Job

Beim Betreten von Arbeitsorten ist grundsätzlich eine Maske zu tragen. Ausnahme ist hier (wie schon früher), wenn physischer Kontakt zu haushaltsfremden Personen ausgeschlossen oder das Infektionsrisiko durch "sonstige geeignete Schutzmaßnahmen" minimiert werden kann. Gleichzeitig empfiehlt die Regierung allen wieder ins Home Office zu wechseln.

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