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"2G ist verfassungswidrig" – Aufstand der Liftbetreiber

Während die 2G-Regel in vielen Bereichen bald fällt, bleibt sie bei Liftbetreibern – ein Skandal, wie diese finden. 

Tobias Kurakin
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Skifahren soll, wenn es nach den Seilbahnbetreibern geht, nun auch ohne 2G-Nachweis möglich sein.
Skifahren soll, wenn es nach den Seilbahnbetreibern geht, nun auch ohne 2G-Nachweis möglich sein.
Roland Mühlanger / picturedesk.com

Die Wirtschaft erhöht den Druck auf die Politik, weitere Öffnungsschritte zu verlautbaren. Nachdem bereits am Wochenende 2G-Regeln bei körpernahen Dienstleistungen wie Frisör fallen werden, ist der Unmut bei jenen Branchen groß, die noch die restriktiven Corona-Regeln durchsetzen müssen. 

Enttäuschung am Montag war groß 

Schon am Dienstag zeigten sich die Seilbahngesellschaften in Österreich darüber enttäuscht, dass sie von den Lockerungsplänen, die auch Indoor-Veranstaltungen betreffen, ausgenommen sind. Nun haben die Wirtschaftstreiber mit einem Gutachten des Wirtschaftsrechts-Professors Bernhard Müller ihrer Enttäuschung noch einmal Ausdruck verliehen und fordern gleiches Recht auch für sie. 

Da die Omikron-Welle nicht mehr dazu führt, dass die Intensivstationen an ihre Belastungsgrenzen kommen, ist laut dem Gutachten, das Beharren der Regierung auf der 2G-Regel im Bereich des Skisports verfassungsrechtlich "in unverhältnismäßigem Ausmaß". 

Franz Hörl, Obmann des Fachverbandes der österreichischen Seilbahnen und Nationalratsabgeordneter für die ÖVP, meint zudem: "Außerdem wird nochmals klar betont, dass sich die Gäste überwiegend im Freien aufhalten, sonst eine FFP2-Maske tragen und das Ansteckungsrisiko somit extrem niedrig ist“. Die Ungleichbehandlung seiner Branche würde die Erwerbsausübungsfreiheit zudem einschränken. 

Bei den Liftbetreibern hofft man derzeit darauf, dass möglichst bald darüber Klarheit herrscht, was wo gilt. Ein offener Brief, der an den grünen Gesundheitsminister adressiert ist, hatte bereits Anfang der Woche, Lockerungsforderungen beinhaltet. Die Bundessparten Tourismus und Verkehr haben darin die "flächendeckende 3G-Regel spätestens ab 19. Februar" gefordert. 

Vor allem jene Bundesländer, in denen nun in den kommenden Wochen die Semesterferien beginnen, drängen noch davor auf Lockerungen. "Für mögliche Buchungen wäre es aber gerade jetzt wichtig, dass alle Beteiligten Klarheit haben, was wann gelten wird", sagt Seilbahner-Obmann und Stuhleck-Boss Fabrice Girardoni der "Kleinen Zeitung". 

Die Betreiber befürchten derzeit, dass wenn am 19. Februar in Gasthäusern, Skihütten und Hotels auf 3G umgestellt wird, viele Skifahrerinnen und Skifahrer eine böse Überraschung am Liftdrehkreuz erleben würden. Denn hier wäre - Stand jetzt - noch 2G gültig und würde Ungeimpften den Pistenspaß verwehren. 

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