Coronavirus

Corona-Öffnungen – aber das bleibt noch verboten

Ab dem 12. Februar werden in Österreich weitere Corona-Maßnahmen gelockert – auch für Ungeimpfte. Allerdings ist noch nicht alles erlaubt.

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Die Virus-Lage in Österreich bleibt angespannt – dennoch wird weiter gelockert.
Die Virus-Lage in Österreich bleibt angespannt – dennoch wird weiter gelockert.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com (Symbolbild)

"Wir halten, was wir versprochen haben. Die nächsten Öffnungsschritte finden ab 12. Februar statt. Sie bringen wesentliche Erleichterungen, die der epidemiologischen Lage angemessen sind. Alle Daten und Zahlen der letzten Wochen zeigen uns: Omikron stellt im Gegensatz zu vorherigen Corona-Wellen derzeit keine akute Bedrohung für unser Gesundheitssystem dar. Die Entwicklung auf Normal- und Intensivstationen ist stabil und ist keine Überforderung der medizinischen Kapazitäten", so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) über die Lockerungen der Maßnahmen.

Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist mit der Entwicklung der Lage zufrieden. Der steigende Anteil an Booster-Impfungen und die Schutzmaßnahmen der vergangenen Wochen würden Erfolg zeigen. "Trotz hoher Infektionszahlen, ist unser Gesundheitssystem aktuell vor einer Überlastung geschützt. Die aktuellen Prognosen ermöglichen uns daher Schritt für Schritt Lockerungen bei den Schutzmaßnahmen", so Mückstein am Dienstag.

"Richtige Zeitpunkt für Öffnungen"

Wichtig sei es aber "behutsam vorzugehen, um eine nachhaltige Entlastung unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten zu können". Deshalb sei es auch weiter wichtig, auch in den kommenden Tagen und Wochen weiter auf das bewährte Sicherheitsnetz mit FFP2-Masken zu setzen. Die Bundesregierung habe zudem auch stets betont, dass keine Corona-Schutzmaßnahme länger in Kraft bleibt als unbedingt nötig.

Die aktuelle Beurteilung der epidemiologischen Lage ergibt, "dass der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um diese schrittweise Öffnungen einzuleiten", erklärt der Gesundheitsminister weiter. Die Corona-Maßnahmen werden also bereits in wenigen Tagen – Anm. der 12. Februar ist ein Samstag – gelockert. Und zwar nicht nur für Geimpfte! Auch Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, dürfen sich über Lockerungen der Regeln freuen. Allerdings gibt es weiterhin Bereiche, die auch nach dem 12. Februar weiter verboten sind. "Heute" fasst zusammen!

2G fällt, aber nicht überall

Im Allgemeinen Handel entfällt die 2G-Regel (Geimpft, Genesen)! Ab 12. Februar gilt nur noch eine FFP2-Pflicht. Gleiches gilt für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc. 2G ist ab diesen Samstag in den genannten Bereichen also wieder Geschichte, das Tragen einer FFP2-Maske ist aber Pflicht.

Neu ist ab 12. Februar: die 2G-Regel entfällt auch bei körpernahen Dienstleistungen, wie etwa beim Friseur! Damit dürfen auch ungeimpfte Personen sich ab Samstag sich die Haare schneiden lassen. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt wieder die 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) und die FFP2-Maske. Ungeimpfte brauchen also einen negativen Corona-Test, wenn sie zum Friseur wollen.

Doch die 2G-Regel fällt nicht in allen Bereichen! So dürfen etwa zu Veranstaltungen weiterhin nur geimpfte oder genesene Personen. Allerdings wird auch bei den Events gelockert: die Personenobergrenze fällt nämlich weg. Die FFP2-Pflicht bleibt neben indoor auch outdoor. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind zudem nur dann erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt, das heißt: die FFP2-Maske durchgehend getragen wird.

Keine Nacht-Gastro

Schlechte Nachricht gibt es für die Nachtgastronomie, die laut "Heute"-Infos weiterhin nicht möglich ist. Die Nacht-Gastro bleibt auch nach dem 12. Februar weiter geschlossen. Keine Veränderung gibt es bei der Sperrstunde in Restaurants, diese bleibt bei Mitternacht, 24.00 Uhr, aufrecht.

Ab dem 19. Februar wird die 2G-Regel in der Gastronomie dann zur 3G-Regel ausgeweitet. Die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt –  für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden. Die 3G-Regel gilt ab dann auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2G-Regel).

Fitnessstudios verbleiben im 2G-Modus

In den Ausführungen blieb am Dienstag zunächst unklar, wie es in Fitnesstudios weitergeht. Doch wie "Heute" aus dem Gesundheitsministerium in Erfahrung bringen konnte, sind Besucher des Gyms auch künftig noch auf das Corona-Jaukerl angewiesen. 

Denn hier bleibt auch nach den Öffnungsschritten nach dem 12. Februar die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) bestehen. Damit bleibt dieser Bereich, umfasst sind wohl auch andere Sportstätten, für Ungeimpfte auch weiterhin tabu.

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