Coronavirus

Corona-Paukenschlag: Impf-Pflicht ab Februar geplatzt

Einen Monat vor dem Inkrafttreten der Impfpflicht in Österreich scheint das Vorhaben geplatzt! "Heute" enthüllt einen Brief, der das Vorhaben absagt.

Rene Findenig
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Der Pflicht-Stich scheint geplatzt zu sein – "Heute" enthüllt die Details dazu.
Der Pflicht-Stich scheint geplatzt zu sein – "Heute" enthüllt die Details dazu.
WOLFGANG SPITZBART / APA / picturedesk.com

Dieser Brief sorgt für jede Menge Zündstoff! Am Freitag schickte die Geschäftsführung der ELGA GmbH eine Stellungnahme zur geplanten Impfpflicht an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die es in sich hat. Kernaussagen: die technische Umsetzung mit Februar 2022 ist nicht möglich. Man werde "für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen".

Gutscheine wegen Verzögerung vorgeschlagen

Außerdem nicht umgesetzt werden könnten "die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen" und "die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die in Österreich gemeldet sind, aber nicht SV-Nummer und bPK-GH haben". Für die Verzögerung bis 1. April 2022 schlägt die ELGA-Geschäftsführung "ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen" vor.

Die Verteilung der Gutscheine könne über die ELGA-e-Medikation analog den Antigen-Schnelltests über Apotheken erfolgen, heißt es weiter. Außerdem haben die Verantwortlichen auch noch weitere Anmerkungen: Die ELGA solle als Impfregister-Verantwortliche nicht genannt werden, da das Ministerium zuständig sei, die Regeln der Impfpflicht seien nicht konsistent mit der derzeit geltenden Schutzmaßnahmenverordnung und Strafgelder sollten gezielt ins Gesundheitssystem investiert werden.

"Frühere technische Umsetzung ist nicht möglich"

"Diese Stellungnahme beruht auf der Annahme, dass das nationale Impfregister tatsächlich zu Speicherung von Impfpflicht-Ausnahmen verwendet wird", heißt es von der ELGA. Alternative Lösungen wie die Nutzung des epidemiologischen Meldesystems (EMS) oder ein eigenes Ausnahmeregister seien nicht vergleichend analysiert worden. Mehrmals wird im Brief an das Ministerium darauf hingewiesen, dass "eine frühere technische Umsetzung" einfach "nicht möglich" sei.

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