Coronavirus

Das gibt es bei Impfschaden mit und ohne Dauerfolgen

367 Österreicher haben 2021 einen Antrag auf Schadenersatz wegen eines mutmaßlichen Impfschadens gestellt. Geld gibt es dafür aber kaum.

Rene Findenig
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Die Zahl der Anträge wegen möglicher Impfschäden ist enorm gestiegen.
Die Zahl der Anträge wegen möglicher Impfschäden ist enorm gestiegen.
Martin Juen / SEPA.Media / picturedesk.com

Von den 367 Anträgen wegen vermuteter Impfschäden – im Schnitt einer pro Tag – drehe sich der Großteil um Corona-Impfungen, berichtet am Montag der "Kurier". Das zeigt auch der Jahresvergleich: Im Vergleich zum Jahr 2020 (zehn Fälle, vor allem Zecken- und Masernimpfungen) ist die Zahl der Impfschaden-Anträge um das 37-Fache gestiegen. Per Antrag kann man dabei Schadenersatz fordern – allerdings nur beim Vorliegen spezieller Fakten und nicht bei jeder Impfreaktion.

Grundlage eines solchen Antrags ist ein medizinisches Gutachten, in dem nach dem Antrag geklärt wird, wie wahrscheinlich es ist, dass der genannte Schaden durch die Impfung hervorgerufen worden sein könnte – etwa im Falle von aufgetretenen Hirnvenenthrombosen oder Herzmuskelentzündungen. Was dabei wichtig ist: Es muss eine Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass der Schaden durch die Impfung auftrat und es reicht nicht, dass die Impfung eine solche Nebenwirkung haben könnte.

Impfung muss in Österreich erfolgt sein

Bestätigt das Gutachten, dass Gründe für einen Schaden durch die Impfung sprechen, wird nach einer Zahlung bei Schäden ohne und mit Dauerfolgen unterschieden. 1.300 Euro bekommt man EINMALIG bei einem schweren Impfschaden OHNE Dauerfolgen. Wer dagegen stärkste Dauerfolgen wahrscheinlich durch eine Impfung davonträgt, also MIT Dauerfolgen kämpft, kann eine Zahlung von bis zu 2.700 Euro PRO Monat bekommen.

In beiden Fällen muss in Österreich geimpft worden sein, heißt es dazu im Gesetz. Laut Bericht führen aber kaum Anträge zu tatsächlichen Zahlungen beziehungsweise zu Feststellungen von Impfschäden, dies sei nur bei rund jedem zehnten Antrag wirklich der Fall. Ein 58-jähriger Oberösterreicher etwa erlitt nach seiner zweiten Corona-Impfung mit Biontech/Pfizer einen leichten Schlaganfall. Bewiesen ist der Schlaganfall als Impfnebenwirkung aber nicht.

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